Maßnahmen in der Umgebung von Denkmalen Genehmigung

    Maßnahmen in der Umgebung von Denkmalen Genehmigung

    Hinweise für Viersen

    Beschreibung

    Hinweise für Viersen

    Die Kreisverwaltung Viersen ist als Obere Denkmalbehörde für die Erteilung von Grabungserlaubnissen nach dem Denkmalschutzgesetz in allen Städten und Gemeinden des Kreises zuständig. Im Erlaubnisverfahren muss das Rheinische Amt für Denkmalpflege beteiligt werden.

    Eine Grabungserlaubnis ist erforderlich, wenn z. B. im Zusammenhang mit bevorstehenden baulichen Maßnahmen (Errichtung/Veränderung von Gebäuden, Straßenbau, Abgrabungen) in Bodendenkmäler eingegriffen werden soll. Personen, die eine Grabungserlaubnis benötigen, können sich an eine archäologische Fachfirma wenden, die für ihren Auftraggeber ein Grabungskonzept erstellt und dieses beim Kreis einreicht.

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    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    60/3 Rechtliche Bauaufsicht, Wohnungsbauförderung

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausmarkt 3

    41747 Viersen

    Version

    Technisch geändert am 15.11.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Viersen

    Formulare

    Hinweise für Viersen

    Voraussetzungen

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    • Schriftlicher formloser Antrag mit Angabe von Straße, Gemarkung, Flur, Flurstück des betroffenen Grundstückes
    • Lageplan unter Kennzeichnung der Grabungsfläche
    • Grabungskonzept und
    • Übersichtsplan
    • Alles in dreifacher Ausfertigung

    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    • Es können Gebühren anfallen.
      Zahlungsziel:
      50,00 bis 500,00 €: Die Höhe richtet sich nach dem mit der Erteilung der Erlaubnis verbundenen Verwaltungsaufwand und der Bedeutung der Erlaubnis für den Gebührenschuldner.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Viersen

    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de