Wohnsitz Änderung StatuswechselOnline erledigen

    Änderung der Hauptwohnung

    Bei einer Änderung Ihrer Hauptwohnung müssen Sie dies innerhalb von zwei Wochen der Meldebehörde mitteilen. Hier erfahren Sie Näheres.

    Beschreibung

    Hinweise für Herne

    Hauptwohnung ist grundsätzlich die Wohnung, die von der Person vorwiegend benutzt wird. Ausnahmen bestehen z. B. für Einwohner*innen von Behindertenwohneinrichtungen und verheiratete Personen, die nicht dauerhaft von ihrem Ehepartner getrennt leben.

    Für das deutsche Melderecht sind nur Wohnungen im Inland relevant. Bei Personen, die einen Wohnsitz im Inland und einen Wohnsitz im Ausland haben, ist die Wohnung im Inland nach deutschem Recht immer die einzige Wohnung, auch wenn der Lebensmittelpunkt sich im Ausland befindet.

    Die Anmeldung einer neu bezogenen Nebenwohnung muss bei der für die Anschrift der Nebenwohnung zuständigen Meldebehörde erfolgen.

    Die Abmeldung einer Nebenwohnung kann sowohl bei der für die Nebenwohnung zuständigen Meldebehörde als auch bei der für die Hauptwohnung zuständigen Meldebehörde erfolgen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_e11364651d7a67af70b4df6a9ef96c62

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 12.01.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Abteilung 24/1 - Einwohnermeldeamt Herne

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Platz 5

    44623 Herne

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02323 16-1633

    Fax: 02323 16-12339268

    Version

    Technisch geändert am 12.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Abteilung 24/1 - Einwohnermeldeamt Wanne

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 6

    44649 Herne

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02323 16-1633

    Fax: 02323 16-12339268

    Version

    Technisch geändert am 12.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Herne

    • Personalausweis oder Reisepass aller zuziehenden Personen
      (bitte alle vorhandenen in- und ausländischen Dokumente mitbringen)
    • Wohnungsgeberbestätigung 
    • sofern vorhanden: Nachweise zum Familienstand
      (z.B. Heiratsurkunde, Scheidungsurteil, Ledigkeitsbescheinigung, etc.)
    • Geburtsurkunde
      (nur für minderjährige Personen)
    • Bei Anmeldung eines Kindes: Einverständnis des anderen Elternteils oder Nachweis über das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht
      (entfällt, wenn das Kind mit einem Elternteil gemeinsam umgezogen ist und bereits vor dem Umzug keine Haushaltsgemeinschaft mit dem anderen Elternteil bestand)

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Sie haben mehrere Wohnungen im Inland und
    • Ihre bisherige Hauptwohnung wird nun als Nebenwohnung oder Ihre bisherige Nebenwohnung wird jetzt als Hauptwohnung von Ihnen genutzt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können Ihre Hauptwohnung folgendermaßen ändern lassen:

    • Sie füllen einen Meldeschein aus und unterschreiben diesen. Verheiratete beziehungsweise verpartnerte Personen sowie Familienangehörige sollen einen gemeinsamen Meldeschein verwenden.
    • Auf den Meldeschein kann verzichtet werden, wenn das Melderegister automatisiert geführt wird und Sie persönlich vorsprechen. Dann unterschreiben Sie einen Ausdruck aus dem Melderegister und bestätigen damit die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben.
    • Im Anschluss an die erfolgte Anmeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung.

    Fristen

    Mitteilung über die Änderung der Hauptwohnung: innerhalb von 2 Wochen

    Bearbeitungsdauer

    keine (der Statuswechsel wird direkt bei der Meldebehörde in das Melderegister eingetragen)

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Informationen zum Meldewesen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Herne

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de