Änderung der Hauptwohnung
Beschreibung
Hinweise für Hövelhof
Meldebescheinigungen werden vom Einwohnermeldeamt ausgestellt
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Hövelhof
Es müssen der gültige Personalausweis (soweit vorhanden),der gültige Reisepass (soweit vorhanden) oder eine Geburtsurkunde mitgebracht werden.
Die Anwesenheit von mindestens einem sorgeberechtigten Elternteil ist bei der Antragstellung unter 18 Jahren zwingend notwendig.
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie haben mehrere Wohnungen im Inland und
- Ihre bisherige Hauptwohnung wird nun als Nebenwohnung oder Ihre bisherige Nebenwohnung wird jetzt als Hauptwohnung von Ihnen genutzt.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie können Ihre Hauptwohnung folgendermaßen ändern lassen:
- Sie füllen einen Meldeschein aus und unterschreiben diesen. Verheiratete beziehungsweise verpartnerte Personen sowie Familienangehörige sollen einen gemeinsamen Meldeschein verwenden.
- Auf den Meldeschein kann verzichtet werden, wenn das Melderegister automatisiert geführt wird und Sie persönlich vorsprechen. Dann unterschreiben Sie einen Ausdruck aus dem Melderegister und bestätigen damit die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben.
- Im Anschluss an die erfolgte Anmeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise für Hövelhof
Für Antragsteller: 9,00€.
Die Gebühr ist bei Antragstellung, in Bar oder mit EC-Karte zu zahlen.
Gebührenfrei in folgenden Angelegenheiten:
- Zahlung von Ruhegehältern, Witwen- und Waisengeldern
- Krankengeldern
- Unterstützungen und dgl. aus öffentlichen und privaten Kassen
- Leistungen der Versorgungsämter
- zur Vorlage bei der Stiftung für Hochschulzulassung (SfH) zum Zwecke der Studienplatzvergabe
- zur Vorlage bei Schulen und Hochschulen
- zur Vorlage bei der Finanzverwaltung und der Arbeitsverwaltung (Agentur für Arbeit, Jobcenter, Familienkasse)
- zur Vorlage bei den Dienststellen der Gemeinde Hövelhof
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021
Stichwörter
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