Wohnsitz Änderung StatuswechselOnline erledigen
Änderung der Hauptwohnung
Bei einer Änderung Ihrer Hauptwohnung müssen Sie dies innerhalb von zwei Wochen der Meldebehörde mitteilen. Hier erfahren Sie Näheres.
Beschreibung
Hinweise für Petershagen
Wenn Sie innerhalb von Petershagen die Wohnung wechseln, sind Sie verpflichtet, sich umzumelden. Für die Ummeldung müssen Sie persönlich im Bürgerbüro der Stadt Petershagen erscheinen. Zur Ummeldung, welche innerhalb von 14 Tagen nach Einzug erfolgen muss, ist die persönliche Vorsprache von zumindest einem Familienmitglied erforderlich. Bei der Ummeldung müssen die Ausweisdokumente wie z.B. die Personalausweise und ggf. die Reisepässe aller anzumeldenden Familienmitglieder vorgelegt werden. Bringen Sie außerdem bitte die Wohnungsgeberbestätigung mit, welche Sie von Ihrem Vermieter erhalten haben.
Wenn Sie ein Gewerbe betreiben, sollte die Anschrift durch das Amt für Sicherheit und Ordnung ebenfalls geändert werden.
Die gebührenpflichtige Anschriftenänderung in ggf. vorhandenen Kfz-Papieren erfolgt durch das Straßenverkehrsamt in Minden. Eine Anmeldung vor Einzug in die Wohnung ist nicht möglich.Online-Dienst
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Petershagen
- Personalausweis bzw. Reisepass
- bei ausländischen Staatsangehörigen: Nationaler Pass und ID-Karte
- Wohnungsgeberbestätigung
- ggf. Vollmacht
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie haben mehrere Wohnungen im Inland und
- Ihre bisherige Hauptwohnung wird nun als Nebenwohnung oder Ihre bisherige Nebenwohnung wird jetzt als Hauptwohnung von Ihnen genutzt.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie können Ihre Hauptwohnung folgendermaßen ändern lassen:
- Sie füllen einen Meldeschein aus und unterschreiben diesen. Verheiratete beziehungsweise verpartnerte Personen sowie Familienangehörige sollen einen gemeinsamen Meldeschein verwenden.
- Auf den Meldeschein kann verzichtet werden, wenn das Melderegister automatisiert geführt wird und Sie persönlich vorsprechen. Dann unterschreiben Sie einen Ausdruck aus dem Melderegister und bestätigen damit die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben.
- Im Anschluss an die erfolgte Anmeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung.
Fristen
Mitteilung über die Änderung der Hauptwohnung: innerhalb von 2 Wochen
Bearbeitungsdauer
keine (der Statuswechsel wird direkt bei der Meldebehörde in das Melderegister eingetragen)
Kosten
Hinweise für Petershagen
Die Ummeldung ist gebührenfrei.
Weitere Informationen
Informationen zum Meldewesen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021
Stichwörter
Hinweise für Petershagen