Wohnsitz Änderung StatuswechselOnline erledigen

    Änderung der Hauptwohnung

    Bei einer Änderung Ihrer Hauptwohnung müssen Sie dies innerhalb von zwei Wochen der Meldebehörde mitteilen. Hier erfahren Sie Näheres.

    Beschreibung

    Hinweise für Lemgo

    Wenn Sie nach Lemgo ziehen oder innerhalb von Lemgo umziehen, müssen Sie sich innerhalb von 2 Wochen nach dem Einzug im Bürgerbüro anmelden bzw. ummelden. Sofern Sie eine weitere Wohnung bezogen haben, ist diese spätestens nach 6 Monaten anzumelden.

    Eine Abmeldung einer Wohnung ist nur erforderlich, wenn Sie ins Ausland verziehen oder eine Nebenwohnung aufgeben.

    Soll eine bestehende Nebenwohnung aufgegeben werden, muss dies immer bei der Stadt/ Gemeinde des Hauptwohnsitzes erfolgen. Möchten Sie Ihre Nebenwohnung zur Hauptwohnung erklären, muss dies bei der Stadt/ Gemeinde der neuen Hauptwohnung erfolgen.

    Um eine reibungslose Bearbeitung Ihrer Anmeldung zu gewährleisten, bringen Sie bitte die Wohnungsgeberbestätigung mit. Sollte es sich um Ihr Eigentum handeln, füllen Sie die Bestätigung bitte selbst aus.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_34660b256aa34396b36888333e63d21c

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 21.12.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 4

    32657 Lemgo

    Version

    Technisch geändert am 13.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lemgo

    • Personalausweis/Reisepass/Kinderreisepass/ausländischer Pass/Aufenthaltstitel  
    • Wohnungsgeberbestätigung 
    • ggf. Fahrzeugschein (bei Zulassung innerhalb des Kreises Lippe)  - es darf bisher noch keine Adressänderung (mit Adressaufkleber) vorgenommen worden sein
      Informationen zur Änderung Ihres KfZ-Scheins bei Umzug
    • ggf. Einverständniserklärung der Eltern für die Anmeldung minderjähriger Kinder 
    • ggf. An-, Ab-, Ummeldebogen mit Vollmacht

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Sie haben mehrere Wohnungen im Inland und
    • Ihre bisherige Hauptwohnung wird nun als Nebenwohnung oder Ihre bisherige Nebenwohnung wird jetzt als Hauptwohnung von Ihnen genutzt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können Ihre Hauptwohnung folgendermaßen ändern lassen:

    • Sie füllen einen Meldeschein aus und unterschreiben diesen. Verheiratete beziehungsweise verpartnerte Personen sowie Familienangehörige sollen einen gemeinsamen Meldeschein verwenden.
    • Auf den Meldeschein kann verzichtet werden, wenn das Melderegister automatisiert geführt wird und Sie persönlich vorsprechen. Dann unterschreiben Sie einen Ausdruck aus dem Melderegister und bestätigen damit die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben.
    • Im Anschluss an die erfolgte Anmeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung.

    Fristen

    Mitteilung über die Änderung der Hauptwohnung: innerhalb von 2 Wochen

    Bearbeitungsdauer

    keine (der Statuswechsel wird direkt bei der Meldebehörde in das Melderegister eingetragen)

    Kosten

    Hinweise für Lemgo

    • Die Anmeldung ist gebührenfrei. 
    • ggf. 11,10 € für die Adressänderung auf dem Fahrzeugschein

    (Kartenzahlung bevorzugt)

    Weitere Informationen

    Hinweise für Lemgo

    Bei Familien (Ehepaar, Kinder bis 18 Jahre) genügt es, wenn ein Erwachsener mit den Ausweisen/ Pässen der anderen Familienmitglieder die Anmeldung vornimmt.
    Bei Zuzügen aus dem Ausland ist grundsätzlich das persönliche Erscheinen aller Meldepflichtigen (auch Kinder) erforderlich.
    Staatsangehörige aus Ländern, die nicht der Europäischen Union angehören, müssen sich auch bei der Ausländerbehörde melden.

    Wichtig:
    Sofern ein minderjähriges Kind mit nur einem Elternteil umzieht, aber vorher mit beiden Elternteilen zusammengelebt hat, ist die Einverständniserklärung des nichtmitziehenden Elternteils erforderlich.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Lemgo

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de