Änderung der Hauptwohnung
Beschreibung
Hinweise für Blomberg
Soll ein bestehender Nebenwohnsitz aufgegeben werden, muss dies immer bei der Stadt / Gemeinde des Hauptwohnsitzes erfolgen. Möchten Sie Ihre Nebenwohnung zur Hauptwohnung erklären, muss dies bei der Stadt / Gemeinde der neuen Hauptwohnung erfolgen.
Wenn Sie ins Ausland umziehen und Ihre Wohnung in Deutschland aufgeben, können Sie sich online abmelden. Die Abmeldung kann online nur von der alleinigen Wohnung erfolgen. Diesen Onlinedienst finden Sie in der Kachel "Onlinedienstleistung", namens "Abmeldung ins Ausland".
Um eine reibungslose Bearbeitung Ihrer Anmeldung zu gewährleisten, bringen Sie bitte die Bestätigung des neuen Wohnungsgebers mit. Sollte es sich um ihr Eigentum handeln, füllen Sie die Bestätigung bitte selbst aus. (Kachel "Onlinedienstleistung", "Wohnungsgeberbestätigung")
Bitte beachten Sie, dass eine Onlinemeldung nur unter folgenden Voraussetzungen möglich ist:
- Der Dienst ist aktuell für Anmeldungen von Personen über 18 Jahren, unverheiratet, ohne minderjährige Kinder nutzbar. Für Anmeldungen von Familien müssen Sie sich derzeit noch persönlich an Ihre zuständige Meldebehörde wenden.
- Es sind ausschließlich Anmeldungen von der bisherigen in die künftige Haupt- oder alleinige Wohnung möglich. Der Status bereits bestehender Nebenwohnungen bleibt unverändert.
Den Onlinedienst zur Wohnsitzanmeldung finden Sie in der Kachel "Onlinedienstleistung", namens "Wohnsitzanmeldung".
KFZ-Schein Adressänderung
Adressänderungen im KFZ-Schein mit Lipper-Kennzeichen können ebenfalls direkt vor Ort gegen ein Entgelt von 11,10 Euro vorgenommen werden.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Blomberg
Für die An-/Ummeldung - übrigens gilt das auch für die Anmeldung eines Zweitwohnsitzes - im Bürgerbüro, sind verschiedene Dokumente mitzubringen.
- Personalausweis
- Reisepass
- Wohnungsgeberbestätigung (bei einem Mietverhältnis)
- Bescheinigungen / Urkunden, die Ihre Identität zweifelsfrei belegen (z.B. Geburtsurkunden, falls kein Ausweisdokument vorhanden ist)
- (Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten anlässlich eines Umzugs eines minderjährigen Kindes)
- ggfls. Fahrzeugschein wenn bisher noch keine Adressänderung (mit Adressaufkleber) vorgenommen wurde
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie haben mehrere Wohnungen im Inland und
- Ihre bisherige Hauptwohnung wird nun als Nebenwohnung oder Ihre bisherige Nebenwohnung wird jetzt als Hauptwohnung von Ihnen genutzt.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie können Ihre Hauptwohnung folgendermaßen ändern lassen:
- Sie füllen einen Meldeschein aus und unterschreiben diesen. Verheiratete beziehungsweise verpartnerte Personen sowie Familienangehörige sollen einen gemeinsamen Meldeschein verwenden.
- Auf den Meldeschein kann verzichtet werden, wenn das Melderegister automatisiert geführt wird und Sie persönlich vorsprechen. Dann unterschreiben Sie einen Ausdruck aus dem Melderegister und bestätigen damit die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben.
- Im Anschluss an die erfolgte Anmeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung.
Fristen
Hinweise für Blomberg
Die Frist nach dem Zu-/Umzug beträgt 14 Tage und ist unbedingt einzuhalten.
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Blomberg
Bei An- oder Ummeldung eines minderjährigen Kindes unter 16 Jahren ist zu berücksichtigen:
Wenn durch die An- oder Ummeldung die gemeinsame Wohnung beider Sorgeberechtigten mit dem Kind aufgelöst wird oder wenn bei bereits getrennt lebenden Sorgeberechtigten die Wohnung des Kindes von einem Sorgeberechtigten zum anderen wechselt, ist von den nicht vorsprechenden Sorgeberechtigten eine Einverständniserklärung vorzuweisen.
Staatsangehörige aus Ländern, die nicht der Europäischen Union angehören, müssen sich auch bei der Ausländerbehörde anmelden.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021
Stichwörter
Hinweise für Blomberg