Wohnsitz Änderung Statuswechsel
Beschreibung
Hinweise für Höxter
Bei Zuzug oder Umzug in Höxter sind Sie grundsätzlich verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen persönlich an-/ umzumelden.
Haben Sie mehrere Wohnungen in Deutschland, so ist die zeitlich vorwiegend benutzte Wohnung die Hauptwohnung, jede weitere eine Nebenwohnung.
Ändert sich der vorwiegend benutzte Wohnort, so ist ein Statuswechsel am neuen Hauptwohnsitz vorzunehmen! Das heißt, ihr alter Nebenwohnsitz wird zum Hauptwohnsitz und der alte Hauptwohnsitz wird zum Nebenwohnsitz umgemeldet.
Über die Anmeldung der jetzt neuen Nebenwohnung informieren wir die Meldebehörde Ihres alten Hauptwohnsitzes.
Über unseren Onlineservice haben Sie die Möglichkeit die Wohnsitzänderung voranzumelden. Ihre Daten werden dann vorab an die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerservices übermittelt. Bei Ihrer persönlichen Vorsprache im Büro sparen Sie somit Zeit, da die erforderlichen Unterlagen bereits im Vorfeld vorbereitet werden können.
Bitte beachten Sie, dass auch Ihr Personalausweis sowie Ihr Reisepass, ggf. Kinderreisepässe und die Kfz-Papiere zu ändern sind. Hier wird der neue Wohnort eingetragen. Diese Änderungen können Sie im Bürgerbüro der Kreisstadt Höxter vornehmen lassen.
Im Verhinderungsfall können Sie auch eine Vertrauensperson mit der Anmeldung beauftragen. Auch Ihre Vertrauensperson muss persönlich im Einwohneramt erscheinen.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
32 Bürgerservice und Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 05271 963-3232
Fax: 05271 963-1900
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Höxter
Unterlagen bei persönlicher Vorsprache:
- Wohnungsgeberbescheinigung. Die Vorlage des Mietvertrages reicht nicht aus.
- Gültiges Ausweisdokument zur Identifizierung; (Reisepass, Personalausweis)
- bei Kindern unter 16 Jahren: Ausweisdokument (wenn vorhanden)
- Bei ausländischen Personen: ID-Karte, Pässe, Aufenthaltstitel/ggf. Zusatzblatt
Zusätzliche Unterlagen bei Anmeldung durch eine Vertrauensperson:
- Vollmacht
- unterschriebenes Anmeldeformular der anzumeldenden Person
- Ausweisdokument der bevollmächtigten Person
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie haben mehrere Wohnungen im Inland und
- Ihre bisherige Hauptwohnung wird nun als Nebenwohnung oder Ihre bisherige Nebenwohnung wird jetzt als Hauptwohnung von Ihnen genutzt.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie können Ihre Hauptwohnung folgendermaßen ändern lassen:
- Sie füllen einen Meldeschein aus und unterschreiben diesen. Verheiratete beziehungsweise verpartnerte Personen sowie Familienangehörige sollen einen gemeinsamen Meldeschein verwenden.
- Auf den Meldeschein kann verzichtet werden, wenn das Melderegister automatisiert geführt wird und Sie persönlich vorsprechen. Dann unterschreiben Sie einen Ausdruck aus dem Melderegister und bestätigen damit die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben.
- Im Anschluss an die erfolgte Anmeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise für Höxter
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021