Wohnsitz Änderung Statuswechsel

    Wohnsitz Änderung Statuswechsel

    Bei einer Änderung Ihrer Hauptwohnung müssen Sie dies innerhalb von zwei Wochen der Meldebehörde mitteilen. Hier erfahren Sie Näheres.

    Beschreibung

    Hinweise für Höxter

    Allgemeine Informationen

    Bei Zuzug oder Umzug in Höxter sind Sie grundsätzlich verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen persönlich an-/ umzumelden.

    Haben Sie mehrere Wohnungen in Deutschland, so ist die zeitlich vorwiegend benutzte Wohnung die Hauptwohnung, jede weitere eine Nebenwohnung.

    Ändert sich der vorwiegend benutzte Wohnort, so ist ein Statuswechsel am neuen Hauptwohnsitz vorzunehmen! Das heißt, ihr alter Nebenwohnsitz wird zum Hauptwohnsitz und der alte Hauptwohnsitz wird zum Nebenwohnsitz umgemeldet.

    Über die Anmeldung der jetzt neuen Nebenwohnung informieren wir die Meldebehörde Ihres alten Hauptwohnsitzes.

    Über unseren Onlineservice haben Sie die Möglichkeit die Wohnsitzänderung voranzumelden. Ihre Daten werden dann vorab an die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerservices übermittelt. Bei Ihrer persönlichen Vorsprache im Büro sparen Sie somit Zeit, da die erforderlichen Unterlagen bereits im Vorfeld vorbereitet werden können.

    Bitte beachten Sie, dass auch Ihr Personalausweis sowie Ihr Reisepass, ggf. Kinderreisepässe und die Kfz-Papiere zu ändern sind. Hier wird der neue Wohnort eingetragen. Diese Änderungen können Sie im Bürgerbüro der Kreisstadt Höxter vornehmen lassen.

    Im Verhinderungsfall können Sie auch eine Vertrauensperson mit der Anmeldung beauftragen. Auch Ihre Vertrauensperson muss persönlich im Einwohneramt erscheinen.



    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_208d2bd36d0e994c4b0e234a4ba50c84

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 02.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    32 Bürgerservice und Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Westerbachstraße 45

    37671 Höxter

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05271 963-3232

    Fax: 05271 963-1900

    Version

    Technisch geändert am 02.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Höxter

    Unterlagen bei persönlicher Vorsprache:

    • Wohnungsgeberbescheinigung. Die Vorlage des Mietvertrages reicht nicht aus.
    • Gültiges Ausweisdokument zur Identifizierung; (Reisepass, Personalausweis)
    • bei Kindern unter 16 Jahren: Ausweisdokument (wenn vorhanden)
    • Bei ausländischen Personen: ID-Karte, Pässe, Aufenthaltstitel/ggf. Zusatzblatt

    Zusätzliche Unterlagen bei Anmeldung durch eine Vertrauensperson:

    • Vollmacht
    • unterschriebenes Anmeldeformular der anzumeldenden Person
    • Ausweisdokument der bevollmächtigten Person

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Sie haben mehrere Wohnungen im Inland und
    • Ihre bisherige Hauptwohnung wird nun als Nebenwohnung oder Ihre bisherige Nebenwohnung wird jetzt als Hauptwohnung von Ihnen genutzt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können Ihre Hauptwohnung folgendermaßen ändern lassen:

    • Sie füllen einen Meldeschein aus und unterschreiben diesen. Verheiratete beziehungsweise verpartnerte Personen sowie Familienangehörige sollen einen gemeinsamen Meldeschein verwenden.
    • Auf den Meldeschein kann verzichtet werden, wenn das Melderegister automatisiert geführt wird und Sie persönlich vorsprechen. Dann unterschreiben Sie einen Ausdruck aus dem Melderegister und bestätigen damit die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben.
    • Im Anschluss an die erfolgte Anmeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung.

    Fristen

    Mitteilung über die Änderung der Hauptwohnung: innerhalb von 2 Wochen

    Bearbeitungsdauer

    keine (der Statuswechsel wird direkt bei der Meldebehörde in das Melderegister eingetragen)

    Kosten

    Hinweise für Höxter

    keine

    Weitere Informationen

    Informationen zum Meldewesen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de