Änderung der Hauptwohnung
Beschreibung
Hinweise für Löhne
- Es besteht eine Anmeldepflicht innerhalb von zwei Wochen.
- Eine Abmeldung ins Ausland muss innerhalb von zwei Wochen nach Auszug erfolgen und ist frühestens eine Woche vor Auszug möglich.
- Die Abmeldung einer Nebenwohnung ist nur bei der Meldebehörde der Hauptwohnung möglich.
- Auskünfte aus dem Melderegister an Privatpersonen zum Zwecke der Werbung oder des Adresshandels sind nur mit Einwilligung der betroffenen Person zulässig.
- Bei Auskünften aus dem Melderegister für gewerbliche Zwecke muss der gewerbliche Zweck angegeben werden und die Auskunft darf nur dafür verwendet werden.
- Sie können einer Datenübermittlung zum Zweck der Ehrung von Alters- und Ehejubiläen oder an Adressbuchverlage widersprechen.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Löhne
Sie benötigen:
-
Ihren gültigen Personalausweis oder Ihren gültigen Reisepass
-
die Wohnungsgeberbestätigung nach § 19 Absatz 3 des Bundesmeldegesetzes (BMG), siehe Rubrik "verwandte Dienstleistungen"
-
bei minderjährigen Kindern eine Geburtsurkunde oder das Familienbuch
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie haben mehrere Wohnungen im Inland und
- Ihre bisherige Hauptwohnung wird nun als Nebenwohnung oder Ihre bisherige Nebenwohnung wird jetzt als Hauptwohnung von Ihnen genutzt.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Löhne
Anmeldung, Abmeldung - § 17 Bundesmeldegesetz (BMG)
Mitwirkung des Wohnungsgebers - § 19 Bundesmeldegesetz (BMG)
Erfüllung der allgemeinen Meldepflicht, Begriff der Wohnung, mehrere Wohnungen, Bestimmung der Haupwohung und Mitwirkungspflichten - §§ 20 ff Bundesmeldegesetz (BMG)
Datenspeicherung Meldedaten - § 3 Bundesmeldegesetz (BMG)
Verfahrensablauf
Sie können Ihre Hauptwohnung folgendermaßen ändern lassen:
- Sie füllen einen Meldeschein aus und unterschreiben diesen. Verheiratete beziehungsweise verpartnerte Personen sowie Familienangehörige sollen einen gemeinsamen Meldeschein verwenden.
- Auf den Meldeschein kann verzichtet werden, wenn das Melderegister automatisiert geführt wird und Sie persönlich vorsprechen. Dann unterschreiben Sie einen Ausdruck aus dem Melderegister und bestätigen damit die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben.
- Im Anschluss an die erfolgte Anmeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung.
Fristen
Hinweise für Löhne
Innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Löhne
Ihr Antrag kann nur persönlich vor Ort entgegengenommen werden. Bitte vereinbaren Sie für Ihren Rathausbesuch einen Termin.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021
Stichwörter
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