Wohnsitz Änderung Statuswechsel

    Änderung der Hauptwohnung

    Bei einer Änderung Ihrer Hauptwohnung müssen Sie dies innerhalb von zwei Wochen der Meldebehörde mitteilen. Hier erfahren Sie Näheres.

    Beschreibung

    Hinweise für Löhne

    Wenn Sie innerhalb des Stadtgebietes die Wohnung (einzige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung) wechseln, müssen Sie dies der Meldebehörde innerhalb von zwei Wochen mitteilen. Bei Familien genügt die Vorsprache einer der Familie angehörenden Person, die die Ausweise aller vorlegt.   Kfz-Scheine können bei Zuzügen innerhalb des Kreises Herford bei dieser Gelegenheit ebenfalls umgeschrieben werden.   Bei jeder Anmeldung, Ummeldung und Abmeldung ist außerdem eine Wohnungsgeberbescheinigung erforderlich. Bei Ihrem Umzug beachten Sie bitte folgende Informationen:
    • Es besteht eine Anmeldepflicht innerhalb von zwei Wochen.
    • Eine Abmeldung ins Ausland muss innerhalb von zwei Wochen nach Auszug erfolgen und ist frühestens eine Woche vor Auszug möglich.
    • Die Abmeldung einer Nebenwohnung ist nur bei der Meldebehörde der Hauptwohnung möglich.
    • Auskünfte aus dem Melderegister an Privatpersonen zum Zwecke der Werbung oder des Adresshandels sind nur mit Einwilligung der betroffenen Person zulässig.
    • Bei Auskünften aus dem Melderegister für gewerbliche Zwecke muss der gewerbliche Zweck angegeben werden und die Auskunft darf nur dafür verwendet werden.
    • Sie können einer Datenübermittlung zum Zweck der Ehrung von Alters- und Ehejubiläen oder an Adressbuchverlage widersprechen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_05d24c504afca6a87c9d3acde380d492

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 25.04.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    32.2 Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Oeynhausener Straße 41

    32584 Löhne

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05732 100-123

    Fax: 05732 100-9284

    E-Mail: buergerservice@loehne.de

    Version

    Technisch geändert am 19.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Löhne

    Sie benötigen:

    • Ihren gültigen Personalausweis oder Ihren gültigen Reisepass

    • die Wohnungsgeberbestätigung nach § 19 Absatz 3 des Bundesmeldegesetzes (BMG), siehe Rubrik "verwandte Dienstleistungen"

    • bei minderjährigen Kindern eine Geburtsurkunde oder das Familienbuch

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Sie haben mehrere Wohnungen im Inland und
    • Ihre bisherige Hauptwohnung wird nun als Nebenwohnung oder Ihre bisherige Nebenwohnung wird jetzt als Hauptwohnung von Ihnen genutzt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Löhne

    Anmeldung, Abmeldung - § 17 Bundesmeldegesetz (BMG)

    Mitwirkung des Wohnungsgebers - § 19 Bundesmeldegesetz (BMG)

    Erfüllung der allgemeinen Meldepflicht, Begriff der Wohnung, mehrere Wohnungen, Bestimmung der Haupwohung und Mitwirkungspflichten - §§ 20 ff Bundesmeldegesetz (BMG)

    Datenspeicherung Meldedaten - § 3 Bundesmeldegesetz (BMG)

    Verfahrensablauf

    Sie können Ihre Hauptwohnung folgendermaßen ändern lassen:

    • Sie füllen einen Meldeschein aus und unterschreiben diesen. Verheiratete beziehungsweise verpartnerte Personen sowie Familienangehörige sollen einen gemeinsamen Meldeschein verwenden.
    • Auf den Meldeschein kann verzichtet werden, wenn das Melderegister automatisiert geführt wird und Sie persönlich vorsprechen. Dann unterschreiben Sie einen Ausdruck aus dem Melderegister und bestätigen damit die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben.
    • Im Anschluss an die erfolgte Anmeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung.

    Fristen

    Hinweise für Löhne

    Innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug

    Bearbeitungsdauer

    keine (der Statuswechsel wird direkt bei der Meldebehörde in das Melderegister eingetragen)

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Löhne

    Ihr Antrag kann nur persönlich vor Ort entgegengenommen werden. Bitte vereinbaren Sie für Ihren Rathausbesuch einen Termin.

    Weitere Informationen

    Informationen zum Meldewesen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Löhne

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de