Änderung der Hauptwohnung
Beschreibung
Hinweise für Emsdetten
Sie ziehen von einer anderen Stadt bzw. Gemeinde nach Emsdetten?
Innerhalb zwei Wochen nach dem Umzug müssen Sie sich beim Bürgerbüro anmelden. Grundsätzlich ist jede Bürgerin und jeder Bürger dazu verpflichtet, sich innerhalb dieser gesetzlichen Frist an-, ab- oder umzumelden. Wenn dies versäumt wird, kann vom Bürgerbüro ein Bußgeld verhängt werden.
Ein Formular für die Anmeldung können Sie im Bürgerbüro ausfüllen lassen oder am Bildschirm ausfüllen, ausdrucken, und unterschreiben. Sie oder eine von Ihnen bevollmächtigte Person muss die Formulare jedoch persönlich im Bürgerbüro abgeben, damit auch die Anschrift im Personalausweis geändert wird. Sie müssen durch Ihre Unterschrift bestätigen, dass Sie das entsprechende Merkblatt gelesen haben. Dieses können Sie ebenfalls ausdrucken lassen. Bitte lesen Sie es sehr aufmerksam!
Mit dem Inkrafttreten des neuen Bundesmeldegesetzes zum 01.11.2015 gibt es eine wichtige Änderung zu beachten:
Der Vermieter ist gemäß § 19 BMG (Bundesmeldegesetz) verpflichtet, den Ein-oder Auszug eines Mieters mittels der als Anlage beigefügten Wohnungsgeberbescheinigung zu bestätigen und dem Mieter diese zur Vorlage im Bürgerbüro mitzugeben. Hierzu hat der Wohnungsgeber oder eine von ihm beauftragte Person den Ein- oder Auszug schriftlich zu bestätigen. So sollen Scheinanmeldungen verhindert werden.
Die Vorlage eines Mietvertrages ist nicht ausreichend!! Die ausgefüllte Wohnungsgeberbescheinigung des Vermieters ist zwingend erforderlich. Das entsprechende Formular finden Sie rechts auf dieser Seite.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Emsdetten
- Personalausweise
- Reisepass (sofern vorhanden)
- Kinderausweise (sofern vorhanden) bzw. Geburtsurkunden
- Wohnungsgeberbescheinigung
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie haben mehrere Wohnungen im Inland und
- Ihre bisherige Hauptwohnung wird nun als Nebenwohnung oder Ihre bisherige Nebenwohnung wird jetzt als Hauptwohnung von Ihnen genutzt.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie können Ihre Hauptwohnung folgendermaßen ändern lassen:
- Sie füllen einen Meldeschein aus und unterschreiben diesen. Verheiratete beziehungsweise verpartnerte Personen sowie Familienangehörige sollen einen gemeinsamen Meldeschein verwenden.
- Auf den Meldeschein kann verzichtet werden, wenn das Melderegister automatisiert geführt wird und Sie persönlich vorsprechen. Dann unterschreiben Sie einen Ausdruck aus dem Melderegister und bestätigen damit die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben.
- Im Anschluss an die erfolgte Anmeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021
Stichwörter
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