Änderung der Hauptwohnung
Beschreibung
Hinweise für Datteln
Wer innerhalb von Datteln umzieht oder aus einer anderen deutschen Stadt eine neue Wohnung in Datteln bezieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde ummelden.
Die Ummeldung muss persönlich vorgenommen werden. Sollte dies nicht möglich sein, besteht die Möglichkeit eine andere Person dazu zu bevollmächtigen.
Notwendige Unterlagen
- Personalausweise, Reisepässe, Heimatpässe von allen umzumeldenden Personen
- unterschriebene und im Original vorgelegte Wohnungsgeberbestätigung (Mietvertrag reicht nicht aus!)
- ggf. Zulassungsbescheinigung Teil 1 (KFZ-Schein) (Anschriftenänderung ist nur bei erstmaliger Änderung und einem Umzug innerhalb des Kreises Recklinghausen möglich. Bei allen anderen Zuzügen ist die Zulassungsbehörde des Straßenverkehrs in Marl zuständig)
- schriftliche Vollmachtserklärung (bei Beauftragung einer anderen Person)
- Pfleger und Betreuer müssen sich ausweisen und die erforderliche Bestellungsurkunde oder Vorsorgevollmacht mit Aufenthaltsbestimmung im Original vorlegen können
Fristen
- Die An-/ und Ummeldung ist innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug vorzunehmen, ansonsten droht ein Verwarnungs- oder Bußgeld.
Gebühr
- Die An-/ und Ummeldung ist gebührenfrei
- Änderung Zulassungsbescheinigung Teil 1 (KFZ-Schein): Je 10,80 €
Bearbeitungsdauer
- Bearbeitung des Anliegens direkt nach Antragstellung
Hinweis:
Bei Umzügen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist eine Abmeldung bei der bei der vorherigen Meldebehörde nicht notwendig. Dies passiert bei der Ummeldung auf elektronischem Wege.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Es werden folgende Unterlagen benötigt:
- Personaldokument (zum Beispiel Personalausweis oder Pass als Nachweis der Identität und zur Änderung der Wohnungsangaben)
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie haben mehrere Wohnungen im Inland und
- Ihre bisherige Hauptwohnung wird nun als Nebenwohnung oder Ihre bisherige Nebenwohnung wird jetzt als Hauptwohnung von Ihnen genutzt.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie können Ihre Hauptwohnung folgendermaßen ändern lassen:
- Sie füllen einen Meldeschein aus und unterschreiben diesen. Verheiratete beziehungsweise verpartnerte Personen sowie Familienangehörige sollen einen gemeinsamen Meldeschein verwenden.
- Auf den Meldeschein kann verzichtet werden, wenn das Melderegister automatisiert geführt wird und Sie persönlich vorsprechen. Dann unterschreiben Sie einen Ausdruck aus dem Melderegister und bestätigen damit die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben.
- Im Anschluss an die erfolgte Anmeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021