Wohnsitz Änderung StatuswechselOnline erledigen

    Änderung der Hauptwohnung

    Bei einer Änderung Ihrer Hauptwohnung müssen Sie dies innerhalb von zwei Wochen der Meldebehörde mitteilen. Hier erfahren Sie Näheres.

    Beschreibung

    Hinweise für Datteln

    Wer innerhalb von Datteln umzieht oder aus einer anderen deutschen Stadt eine neue Wohnung in Datteln bezieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde ummelden.

    Die Ummeldung muss persönlich vorgenommen werden. Sollte dies nicht möglich sein, besteht die Möglichkeit eine andere Person dazu zu bevollmächtigen. 

    Notwendige Unterlagen

    • Personalausweise, Reisepässe, Heimatpässe von allen umzumeldenden Personen 
    • unterschriebene und im Original vorgelegte Wohnungsgeberbestätigung (Mietvertrag reicht nicht aus!)
    • ggf. Zulassungsbescheinigung Teil 1 (KFZ-Schein) (Anschriftenänderung ist nur bei erstmaliger Änderung und einem Umzug innerhalb des Kreises Recklinghausen möglich. Bei allen anderen Zuzügen ist die Zulassungsbehörde des Straßenverkehrs in Marl zuständig) 
    • schriftliche Vollmachtserklärung (bei Beauftragung einer anderen Person)
    • Pfleger und Betreuer müssen sich ausweisen und die erforderliche Bestellungsurkunde oder Vorsorgevollmacht mit Aufenthaltsbestimmung im Original vorlegen können 

    Fristen

    • Die An-/ und Ummeldung ist innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug vorzunehmen, ansonsten droht ein Verwarnungs- oder Bußgeld.

    Gebühr

    • Die An-/ und Ummeldung ist gebührenfrei
    • Änderung Zulassungsbescheinigung Teil 1 (KFZ-Schein): Je 10,80 €

    Bearbeitungsdauer

    • Bearbeitung des Anliegens direkt nach Antragstellung

    Hinweis: 

    Bei Umzügen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist eine Abmeldung bei der bei der vorherigen Meldebehörde nicht notwendig. Dies passiert bei der Ummeldung auf elektronischem Wege. 

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_433cf2d10892dad74ad4bfa7bfb1f7c3

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 26.03.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Genthiner Straße 8

    45711 Datteln

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02363/107-1

    Fax: 02363/107-409

    E-Mail: buergerbuero@stadt-datteln.de

    Version

    Technisch geändert am 05.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden folgende Unterlagen benötigt:

    • Personaldokument (zum Beispiel Personalausweis oder Pass als Nachweis der Identität und zur Änderung der Wohnungsangaben)

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Sie haben mehrere Wohnungen im Inland und
    • Ihre bisherige Hauptwohnung wird nun als Nebenwohnung oder Ihre bisherige Nebenwohnung wird jetzt als Hauptwohnung von Ihnen genutzt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können Ihre Hauptwohnung folgendermaßen ändern lassen:

    • Sie füllen einen Meldeschein aus und unterschreiben diesen. Verheiratete beziehungsweise verpartnerte Personen sowie Familienangehörige sollen einen gemeinsamen Meldeschein verwenden.
    • Auf den Meldeschein kann verzichtet werden, wenn das Melderegister automatisiert geführt wird und Sie persönlich vorsprechen. Dann unterschreiben Sie einen Ausdruck aus dem Melderegister und bestätigen damit die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben.
    • Im Anschluss an die erfolgte Anmeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung.

    Fristen

    Mitteilung über die Änderung der Hauptwohnung: innerhalb von 2 Wochen

    Bearbeitungsdauer

    keine (der Statuswechsel wird direkt bei der Meldebehörde in das Melderegister eingetragen)

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Informationen zum Meldewesen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de