Änderung der Hauptwohnung
Beschreibung
Hinweise für Lüdinghausen
Wenn Sie innerhalb des Stadtgebietes Lüdinghausen umgezogen sind, müssen Sie sich ummelden. Ein Umzug innerhalb der Stadt Lüdinghausen gleicht dem Verfahren der Anmeldung.
Die Ummeldung muss dem Einwohnermeldeamt innerhalb von zwei Wochen nach Einzug angezeigt werden.
Der Einzug ist durch den Wohnungsgeber schriftlich zu bestätigen. Dazu finden Sie das passende Formluar online.
Die gebührenfreie Ummeldung müssen Sie persönlich unterschreiben und mit allen angeführten Unterlagen im Bürgerbüro abgeben.
Unser Tipp:
Nehmen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil 1 für Ihren PKW etc. mit und lassen Sie die neue Anschrift gleich eintragen.
Rechtsgrundlagen allgemein
Bundesmeldegesetz
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Lüdinghausen
Personalausweis und/oder Reisepass
Wohnungsgeberbescheinigung
Wenn ein Elternteil mit einem minderjährigen Kind umzieht benötigen wir die Einverständniserklärung beider Elternteile.
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie haben mehrere Wohnungen im Inland und
- Ihre bisherige Hauptwohnung wird nun als Nebenwohnung oder Ihre bisherige Nebenwohnung wird jetzt als Hauptwohnung von Ihnen genutzt.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie können Ihre Hauptwohnung folgendermaßen ändern lassen:
- Sie füllen einen Meldeschein aus und unterschreiben diesen. Verheiratete beziehungsweise verpartnerte Personen sowie Familienangehörige sollen einen gemeinsamen Meldeschein verwenden.
- Auf den Meldeschein kann verzichtet werden, wenn das Melderegister automatisiert geführt wird und Sie persönlich vorsprechen. Dann unterschreiben Sie einen Ausdruck aus dem Melderegister und bestätigen damit die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben.
- Im Anschluss an die erfolgte Anmeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021
Stichwörter
Hinweise für Lüdinghausen