Änderung der Hauptwohnung
Beschreibung
Hinweise für Dülmen
Anmeldung des Wohnsitzes
Nach dem Bundesmeldegesetz hat sich jeder, der eine Wohnung bezieht, innerhalb von zwei Wochen anzumelden. Eine Anmeldung in die Zukunft ist nicht möglich. Dieses gilt auch für einen Umzug innerhalb des Ortes oder innerhalb eines Mehrfamilienhauses. Haben Sie Ihren üblichen Wohnsitz im Ausland, entsteht die Meldepflicht erst drei Monate nach Einzug. Gleiches gilt, wenn Sie zunächst in einer gewerblichen Beherbergungsstätte (z. B. Hotel) eingezogen sind.
Bitte achten Sie darauf, dass diese Fristen nicht überschritten werden, da Sie anderenfalls ordnungswidrig handeln. Dieses kann eine Geldbuße zur Folge haben.
Eine Abmeldung bei einem vorherigen inländischen Wohnsitz ist nicht erforderlich, das übernehmen wir für Sie.
Sofern Sie im Inland mehrere Wohnungen unterhalten, ist eine davon als Hauptwohnsitz zu bestimmen. Regelmäßig ist dieses die Wohnung, die vorwiegend von Ihnen genutzt wird. Wenn Sie verheiratet oder verpartnert sind, ist dieses normalerweise die Wohnung der Famlie.
Ist es Ihnen nicht möglich, die Anmeldung selber vorzunehmen, haben Sie die Möglichkeit, sich durch eine hierzu bevollmächtigte Person vertreten zu lassen. Füllen Sie dazu bitte das Anmeldeformular aus und geben es zusammen mit Ihren Ausweisdokumenten einer bevollmächtigten Person mit.
Bei Zuzug aus dem Ausland, müssen Sie zur Anmeldung persönlich erscheinen.
Für Ihre Anmeldung in Dülmen benötigen wir die Wohnungsgeberbestätigung Ihres Wohnungsgebers (z. B. Eigentümer, Hausverwaltung). Sofern Sie selber EigentümerIn des Objektes sind, entfällt dieses. Bitte beachten Sie, dass die Vorlage eines Mietvertrages nicht ausreichend ist.
Zieht eine Familie gemeinsam um, genügt es, wenn einer der volljährigen Familenmitglieder die Ummeldung für die gesamte Familie vornimmt. Bitte bringen Sie dann auch alle Ausweisdokumente der Personen mit.
Jugendliche ab 16 Jahren können sich auch ohne Einvernehmen der Sorgeberechtigten anmelden.
Sofern Ihr Fahrzeug im Kreis Coesfeld zugelassen ist, können Sie den KFZ-Schein zur Anschriftenänderung mitbringen. Dies muss am gleichen Termin erfolgen. Alle anderen KFZ-Schein-Änderungen laufen über den Kreis Coesfeld. Weitere Informationen finden Sie bei der Zulassungsstelle des Kreises Coesfeld.
Abmeldung des Wohnsitzes
Eine Abmeldung Ihres Wohnsitzes ist nur in folgenden Fällen notwendig:
- Sie haben künftig keine Wohnung mehr (ohne festen Wohnsitz).
- Sie ziehen ins Ausland.
Die Abmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach Auszug aus der Wohnung erfolgen. Wenn Sie nach der Abmeldung keinen Wohnsitz mehr in Deutschland haben, kann die Abmeldung bis zu einer Woche vor dem Ausugsdatum beim Bürgerbüro angezeigt werden.
Sofern ein persönliches Erscheinen nicht möglich ist, füllen Sie bitte das Abmeldeformular aus, unterschreiben es und lassen es zusammen mit den Ausweisdokumenten von einer geeigneten Person dem hiesigen Bürgerbüro vorlegen.
Abmeldung einer Nebenwohnung
Um eine Nebenwohnung abzumelden, ist das persönliche Erscheinen nicht erforderlich. Sie können diese mit u.g. Link online abmelden.
Rechtsgrundlagen
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Dülmen
- Personalausweis / Reisepass / Kinderreisepass
- Geburtsurkunde/n der Kinder, sofern kein Dokument ausgestellt ist
- Heiratsurkunde (bei Zuzug aus dem Ausland)
- das ausgefüllte und unterschriebene Anmeldeformular bzw. Abmeldeformular, sofern ein persönliches Erscheinen nicht möglich ist
- Wohnungsgeberbestätigung (nur bei An- und Ummeldung)
- Vollmacht (wenn das persönliche Erscheinen nicht möglich ist)
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie haben mehrere Wohnungen im Inland und
- Ihre bisherige Hauptwohnung wird nun als Nebenwohnung oder Ihre bisherige Nebenwohnung wird jetzt als Hauptwohnung von Ihnen genutzt.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie können Ihre Hauptwohnung folgendermaßen ändern lassen:
- Sie füllen einen Meldeschein aus und unterschreiben diesen. Verheiratete beziehungsweise verpartnerte Personen sowie Familienangehörige sollen einen gemeinsamen Meldeschein verwenden.
- Auf den Meldeschein kann verzichtet werden, wenn das Melderegister automatisiert geführt wird und Sie persönlich vorsprechen. Dann unterschreiben Sie einen Ausdruck aus dem Melderegister und bestätigen damit die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben.
- Im Anschluss an die erfolgte Anmeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021
Stichwörter
Hinweise für Dülmen