Änderung der Hauptwohnung
Beschreibung
Hinweise für Herzogenrath
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich nach dem BMG innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden. Das Überschreiten dieser Meldefrist stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße geahndet werden. Die Verpflichtung zur Anmeldung ist eine persönliche Pflicht, d.h., sie kann nicht schriftlich, telefonisch oder online erfolgen. Personen, die das 18.Lebensjahr vollendet haben, sind eigenverantwortlich meldepflichtig und müssen sich auch dann eigenständig anmelden, wenn sie z.B. mit den Eltern gemeinsam umziehen. Ein Ehepartner kann für den anderen Ehepartner sowie für die minderjährigen Kinder die Anmeldung alleine vornehmen.
Die Anschrift in Ihrem Kfz-Schein (bzw. Zulassungsbescheinigung) kann ebenfalls im Bürgerbüro geändert werden, falls Ihr Fahrzeug bereits über ein Kennzeichen des Straßenverkehrsamtes Aachen (AC - Kennzeichen) verfügt.
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Ansprechpartner
Bürgerbüro - Abt. 32.1 Ordnungswesen und Bürgerdienste - A 32 Amt für Ordnung und Bevölkerungsschutz
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02406 83-0
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erforderliche Unterlagen
Hinweise für Herzogenrath
Für die Ab-/Anmeldung bringen Sie bitte den (die) Personalausweis(e) und, sofern vorhanden, den (die) Reisepass (Reisepässe) mit.
Eine vorherige Abmeldung beim bisherigen Wohnsitz ist nicht erforderlich. Ab 01.11.2015 muss bei jeder An- und Ummeldung eine Wohnungsgeberbestätigung nach vorgelegt werden.
Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten anlässlich eines Umzugs eines minderjährigen Kindes (Erklärung, wenn künftig nicht mehr beide Sorgeberechtigen eine gemeinsame Wohnung mit dem Kind haben oder die alleinige Wohnung bzw. Hauptwohnung des Kindes von einem Sorgeberechtigten zum anderen wechselt).
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie haben mehrere Wohnungen im Inland und
- Ihre bisherige Hauptwohnung wird nun als Nebenwohnung oder Ihre bisherige Nebenwohnung wird jetzt als Hauptwohnung von Ihnen genutzt.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie können Ihre Hauptwohnung folgendermaßen ändern lassen:
- Sie füllen einen Meldeschein aus und unterschreiben diesen. Verheiratete beziehungsweise verpartnerte Personen sowie Familienangehörige sollen einen gemeinsamen Meldeschein verwenden.
- Auf den Meldeschein kann verzichtet werden, wenn das Melderegister automatisiert geführt wird und Sie persönlich vorsprechen. Dann unterschreiben Sie einen Ausdruck aus dem Melderegister und bestätigen damit die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben.
- Im Anschluss an die erfolgte Anmeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung.
Fristen
Hinweise für Herzogenrath
Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht (Wegzug ins Ausland), muss sich innerhalb von zwei Wochen nach Auszug bei der Meldebehörde abmelden (gebührenfrei). Nebenwohnungen müssen am Hauptwohnsitz abgemeldet werden.
Das Überschreiten dieser Meldefrist stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße geahndet werden. Im übrigen wird die Abmeldebestätigung, bei Beantragung von Ausweisdokumenten von den deutschen Botschaften verlangt.
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Herzogenrath
Zuzug aus dem Ausland:
Bei einer Anmeldung aus dem Ausland müssen alle Meldepflichtigen, auch Familienmitglieder, bei der Anmeldung anwesend sein. Eine Bevollmächtigung zur Anmeldung für andere Familienmitglieder ist somit leider nicht möglich. Identitätsdokumente (Ausweise, Pässe, Identitätskarten, Geburtsurkunden, Heiratsurkunden (internationaler Form oder Übersetzungen)) sind mitzubringen. Benötigt wird auch die Adresse vom letzten, melderechtlich erfassten, Wohnsitz in Deutschland (vor Wegzug ins Ausland) eventuell Abmeldebestätigungen.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021
Stichwörter
Hinweise für Herzogenrath