Wohnsitz Änderung StatuswechselOnline erledigen

    Änderung der Hauptwohnung

    Bei einer Änderung Ihrer Hauptwohnung müssen Sie dies innerhalb von zwei Wochen der Meldebehörde mitteilen. Hier erfahren Sie Näheres.

    Beschreibung

    Hinweise für Eschweiler

    Terminvereinbarung Bürgerbüro https://termin.eschweiler.de/

    Hat jemand mehrere Wohnungen innerhalb der Bundesrepublik, so ist eine dieser Wohnungen die Hauptwohnung. Hauptwohnung ist die vorwiegend genutzte Wohnung der Einwohnerin bzw. des Einwohners. Hauptwohnung einer verheirateten Einwohnerin bzw. eines verheirateten Einwohners, die/der nicht dauernd getrennt von ihrer/seiner Familie lebt, ist die vorwiegend genutzte Wohnung der Familie. In Zweifelsfällen ist die vorwiegend genutzte Wohnung dort, wo der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen der Einwohnerin bzw. des Einwohners liegt.

    Die Einwohnerin bzw. der Einwohner hat der Meldebehörde bei jeder An- oder Abmeldung mitzuteilen, welche weiteren Wohnungen sie/er hat und welche die Hauptwohnung ist. Sie/Er hat der Meldebehörde jede Änderung der Hauptwohnung mitzuteilen, wenn sich die zeitlichen Benutzungsverhältnisse geändert haben. In diesem Fall ist von der/dem Meldepflichtigen eine Erklärung abzugeben.

    Für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr obliegt diese Pflicht derjenigen/demjenigen, deren/dessen Wohnung diese Personen nutzen. Für Personen, für die eine Pflegerin bzw. ein Pfleger oder eine Betreuerin bzw. ein Betreuer bestellt ist, der das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, liegt die Pflicht bei dieser Betreuungsperson. Die Bestellung/der Gerichtsbeschluss ist mitzubringen. Grundsätzlich ist die Erklärung persönlich abzugeben. Bei Familien genügt es, wenn eine meldepflichtige Person vorspricht.

    Beantragung, Verfahren

    Im Bürgerbüro wird ein besonderer Vordruck bei der Vorsprache ausgefüllt.

    Sie können diesen Vordruck auch schon vorbereitet mit den übrigen Unterlagen (siehe unter "benötigte Unterlagen") mitbringen. Er steht als pdf-Datei zum Download zur Verfügung. Zum Öffnen und Ausdrucken benötigen Sie das kostenlos erhältliche Programm Adobe Reader.

    benötigte Unterlagen

    Bitte Ausweis (Personalausweis, Reisepass, Nationalpass), insbesondere den Personalausweis, wegen einer evtl. Anschriftenänderung mitbringen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_549f8524b028b6d5b3bd0e2ffbe2df5c

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 07.08.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Johannes-Rau-Platz 1

    52249 Eschweiler

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02403 71-600

    Fax: 02403 71-575

    Version

    Technisch geändert am 07.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Johannes-Rau-Platz 1

    52249 Eschweiler

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02403 71-600

    Fax: 02403 71-575

    Version

    Technisch geändert am 14.12.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden folgende Unterlagen benötigt:

    • Personaldokument (zum Beispiel Personalausweis oder Pass als Nachweis der Identität und zur Änderung der Wohnungsangaben)

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Sie haben mehrere Wohnungen im Inland und
    • Ihre bisherige Hauptwohnung wird nun als Nebenwohnung oder Ihre bisherige Nebenwohnung wird jetzt als Hauptwohnung von Ihnen genutzt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können Ihre Hauptwohnung folgendermaßen ändern lassen:

    • Sie füllen einen Meldeschein aus und unterschreiben diesen. Verheiratete beziehungsweise verpartnerte Personen sowie Familienangehörige sollen einen gemeinsamen Meldeschein verwenden.
    • Auf den Meldeschein kann verzichtet werden, wenn das Melderegister automatisiert geführt wird und Sie persönlich vorsprechen. Dann unterschreiben Sie einen Ausdruck aus dem Melderegister und bestätigen damit die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben.
    • Im Anschluss an die erfolgte Anmeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung.

    Fristen

    Mitteilung über die Änderung der Hauptwohnung: innerhalb von 2 Wochen

    Bearbeitungsdauer

    keine (der Statuswechsel wird direkt bei der Meldebehörde in das Melderegister eingetragen)

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Informationen zum Meldewesen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Eschweiler

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de