Änderung der Hauptwohnung
Beschreibung
Hinweise für Baesweiler
Hat ein Einwohner mehr als eine gemeldete Wohnung im Inland, ist eine dieser Wohnungen die Hauptwohnung, die andere/n ist/sind Nebenwohnung/en. Hauptwohnung ist grundsätzlich die vorwiegend genutzte Wohnung. Ausnahmen gelten für Ehegatten, minderjährige und unter Betreuung stehende Personen.
Folgende Besonderheiten gelten bei An- oder Ummeldung eines minderjährigen Kindes:
Wenn künftig nicht mehr beide Sorgeberechtigten eine gemeinsame Wohnung mit dem Kind haben oder wenn die Hauptwohnung bzw alleinige Wohnung des Kindes von einem Sorgeberechtigten zum anderen Sorgeberechtigten wechselt, ist von den Sorgeberechtigten eine Einverständniserklärung abzugeben.
Wird nun eine Nebenwohnung vorwiegend genutzt, ist dies der Meldebehörde anzuzeigen, die den Status im Melderegister ändert.
Wird eine Nebenwohnung gänzlich aufgegeben, ist diese bei der Meldebehörde des Hauptwohnsitzes abzumelden.
Voraussetzungen
Mehrere gemeldete Wohnsitze und Verlagerung der vorwiegenden Nutzung.
Benötigte Unterlagen & Antragstellung
- alle vorhandenen Ausweisdokumente (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass, Nationalpass einschl. Aufenthaltstitel) aller Meldepflichtigen
- ausgefüllter und vom Meldepflichtigen unterschriebener Anmeldevordruck (entfällt bei persönlicher Vorsprache)
- Vollmacht für die beauftragte Person und deren Ausweis (entfällt bei persönlicher Vorsprache)
- bei Minderjährigen gegebenenfalls Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten
Eine persönliche Vorsprache oder die Vorsprache einer beauftragten Person ist erforderlich.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Es werden folgende Unterlagen benötigt:
- Personaldokument (zum Beispiel Personalausweis oder Pass als Nachweis der Identität und zur Änderung der Wohnungsangaben)
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie haben mehrere Wohnungen im Inland und
- Ihre bisherige Hauptwohnung wird nun als Nebenwohnung oder Ihre bisherige Nebenwohnung wird jetzt als Hauptwohnung von Ihnen genutzt.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie können Ihre Hauptwohnung folgendermaßen ändern lassen:
- Sie füllen einen Meldeschein aus und unterschreiben diesen. Verheiratete beziehungsweise verpartnerte Personen sowie Familienangehörige sollen einen gemeinsamen Meldeschein verwenden.
- Auf den Meldeschein kann verzichtet werden, wenn das Melderegister automatisiert geführt wird und Sie persönlich vorsprechen. Dann unterschreiben Sie einen Ausdruck aus dem Melderegister und bestätigen damit die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben.
- Im Anschluss an die erfolgte Anmeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021
Stichwörter
Hinweise für Baesweiler