Änderung der Hauptwohnung
Beschreibung
Hinweise für Aachen
Jede Person, die innerhalb Aachens umgezogen ist, muss sich und ggf. die ebenfalls umgezogenen Familienangehörigen bei der Aachener Meldebehörde ummelden. Dies gilt auch, wenn der bisherige Wohnsitz beibehalten wird bzw. die Aachener Wohnung nur ein Nebenwohnsitz ist.
Personen, die von außerhalb Aachens zugezogen sind, müssen sich bei der Aachener Meldebehörde anmelden.
An- bzw. Ummeldungen nach dem Bundesmeldegesetz sind nur für Anschriften möglich, unter denen eine Person tatsächlich wohnhaft ist. Anmeldungen unter reinen Postadressen sind unzulässig.
Persönliche Ummeldung
Zur Vermeidung von Missverständnissen und fehlerhaften Datenerfassungen im Melderegister wird im eigenen Interesse empfohlen, zur Ummeldung persönlich bei der Meldebehörde vorzusprechen.
Bei Verhinderung ist es jedoch grundsätzlich möglich, eine andere Person zur Abgabe des ausgefüllten Meldescheins und Entgegennahme der Ummeldebestätigung zu bevollmächtigen. Bitte beachten Sie die Hinweise auf der Vollmacht (siehe Downloadbereich).
Ummeldungen im schriftlichen Verfahren sind nicht möglich, da der Personalausweis bzw. Reisepass der meldepflichtigen Person im Original vorgelegt werden muss.
Meldepflicht für Kinder und Jugendliche
Jugendliche ab 16 Jahren können sich ohne ihre*n gesetzlichen Vertreter*in ummelden.
Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren obliegt die Meldepflicht der Person, die das Aufenthaltsbestimmungsrecht ausüben darf.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Bezirksamt Haaren: Einwohnermeldestelle
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0241 432-8312
Fax: 0241 432-8399
Bezirksamt Kornelimünster / Walheim
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0241 432-8420
Fax: 0241 432-8499
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Aachen
- Personalausweis oder Reisepass aller umziehenden Personen
(bitte alle vorhandenen in- und ausländischen Dokumente mitbringen) - Wohnungsgeberbestätigung (bitte Hinweise beachten)
- Bei Ummeldung eines Kindes: Einverständnis des anderen Elternteils oder Nachweis über das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht
(entfällt, wenn das Kind mit einem Elternteil gemeinsam umgezogen ist und bereits vor dem Umzug keine Haushaltsgemeinschaft mit dem anderen Elternteil bestand)
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie haben mehrere Wohnungen im Inland und
- Ihre bisherige Hauptwohnung wird nun als Nebenwohnung oder Ihre bisherige Nebenwohnung wird jetzt als Hauptwohnung von Ihnen genutzt.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie können Ihre Hauptwohnung folgendermaßen ändern lassen:
- Sie füllen einen Meldeschein aus und unterschreiben diesen. Verheiratete beziehungsweise verpartnerte Personen sowie Familienangehörige sollen einen gemeinsamen Meldeschein verwenden.
- Auf den Meldeschein kann verzichtet werden, wenn das Melderegister automatisiert geführt wird und Sie persönlich vorsprechen. Dann unterschreiben Sie einen Ausdruck aus dem Melderegister und bestätigen damit die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben.
- Im Anschluss an die erfolgte Anmeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise für Aachen
gebührenfrei
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021
Stichwörter
Hinweise für Aachen