Wohnsitz Änderung StatuswechselOnline erledigen

    Änderung der Hauptwohnung

    Bei einer Änderung Ihrer Hauptwohnung müssen Sie dies innerhalb von zwei Wochen der Meldebehörde mitteilen. Hier erfahren Sie Näheres.

    Beschreibung

    Hinweise für Aachen

    Jede Person, die innerhalb Aachens umgezogen ist, muss sich und ggf. die ebenfalls umgezogenen Familienangehörigen bei der Aachener Meldebehörde ummelden. Dies gilt auch, wenn der bisherige Wohnsitz beibehalten wird bzw. die Aachener Wohnung nur ein Nebenwohnsitz ist.

    Personen, die von außerhalb Aachens zugezogen sind, müssen sich bei der Aachener Meldebehörde anmelden.

    An- bzw. Ummeldungen nach dem Bundesmeldegesetz sind nur für Anschriften möglich, unter denen eine Person tatsächlich wohnhaft ist. Anmeldungen unter reinen Postadressen sind unzulässig.

    Persönliche Ummeldung

    Zur Vermeidung von Missverständnissen und fehlerhaften Datenerfassungen im Melderegister wird im eigenen Interesse empfohlen, zur Ummeldung persönlich bei der Meldebehörde vorzusprechen.

    Bei Verhinderung ist es jedoch grundsätzlich möglich, eine andere Person zur Abgabe des ausgefüllten Meldescheins und Entgegennahme der Ummeldebestätigung zu bevollmächtigen. Bitte beachten Sie die Hinweise auf der Vollmacht (siehe Downloadbereich).

    Ummeldungen im schriftlichen Verfahren sind nicht möglich, da der Personalausweis bzw. Reisepass der meldepflichtigen Person im Original vorgelegt werden muss.

    Meldepflicht für Kinder und Jugendliche

    Jugendliche ab 16 Jahren können sich ohne ihre*n gesetzlichen Vertreter*in ummelden.
    Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren obliegt die Meldepflicht der Person, die das Aufenthaltsbestimmungsrecht ausüben darf.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_6d3b30dc4b6ec935275464ae284bdf2c

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 28.06.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerservice - Aachen Mitte

    Adresse

    Hausanschrift

    Hackländerstraße 1

    52058 Aachen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0241 432-0

    Version

    Technisch geändert am 11.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bezirksamt Richterich: Pass-und Einwohnermeldeangelegenheiten, Bewohnerparken

    Adresse

    Hausanschrift

    Roermonder Straße 559

    52072 Aachen

    Version

    Technisch geändert am 27.06.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bezirksamt Eilendorf: Pass-und Einwohnermeldeangelegenheiten, Bewohnerparken

    Adresse

    Hausanschrift

    Heinrich-Thomas-Platz 1

    52080 Aachen

    Version

    Technisch geändert am 27.06.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bezirksamt Haaren: Einwohnermeldestelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Germanusstraße 32-34

    52080 Aachen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0241 432-8312

    Fax: 0241 432-8399

    Version

    Technisch geändert am 27.06.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bezirksamt Kornelimünster / Walheim

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulberg 20

    52076 Aachen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0241 432-8420

    Fax: 0241 432-8499

    Version

    Technisch geändert am 11.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bezirksamt Laurensberg

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 12

    52072 Aachen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0241 432-0

    Fax: 0241 413541-8599

    Version

    Technisch geändert am 27.06.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bezirksamt Brand: Pass- u. Meldewesen, Bewohnerparken

    Adresse

    Hausanschrift

    Paul-Küpper-Platz 1

    52078 Aachen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 27.06.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Aachen

    • Personalausweis oder Reisepass aller umziehenden Personen
      (bitte alle vorhandenen in- und ausländischen Dokumente mitbringen)
    • Wohnungsgeberbestätigung (bitte Hinweise beachten)
    • Bei Ummeldung eines Kindes: Einverständnis des anderen Elternteils oder Nachweis über das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht
      (entfällt, wenn das Kind mit einem Elternteil gemeinsam umgezogen ist und bereits vor dem Umzug keine Haushaltsgemeinschaft mit dem anderen Elternteil bestand)

    Voraussetzungen

    Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Sie haben mehrere Wohnungen im Inland und
    • Ihre bisherige Hauptwohnung wird nun als Nebenwohnung oder Ihre bisherige Nebenwohnung wird jetzt als Hauptwohnung von Ihnen genutzt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können Ihre Hauptwohnung folgendermaßen ändern lassen:

    • Sie füllen einen Meldeschein aus und unterschreiben diesen. Verheiratete beziehungsweise verpartnerte Personen sowie Familienangehörige sollen einen gemeinsamen Meldeschein verwenden.
    • Auf den Meldeschein kann verzichtet werden, wenn das Melderegister automatisiert geführt wird und Sie persönlich vorsprechen. Dann unterschreiben Sie einen Ausdruck aus dem Melderegister und bestätigen damit die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben.
    • Im Anschluss an die erfolgte Anmeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung.

    Fristen

    Mitteilung über die Änderung der Hauptwohnung: innerhalb von 2 Wochen

    Bearbeitungsdauer

    keine (der Statuswechsel wird direkt bei der Meldebehörde in das Melderegister eingetragen)

    Kosten

    Hinweise für Aachen

    gebührenfrei

    Weitere Informationen

    Informationen zum Meldewesen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Aachen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de