Änderung der Hauptwohnung
Beschreibung
Hinweise für Velbert
Für die Ummeldung Ihres Wohnsitzes ist eine persönliche Vorsprache erforderlich. Sie kann frühestens ab dem in der Wohnungsgeberbescheinigung bestätigten Einzugstag erfolgen und ist spätestens zwei Wochen nach Bezug der Wohnung vorzunehmen. Die Vorsprache kann auch durch eine bevollmächtigte Person erfolgen. Dann sind zusätzlich eine Vollmacht sowie der Personalausweis oder Pass der Vertreterin oder des Vertreters vorzulegen. Leider ist es aus rechtlichen Gründen nicht möglich, das Anmeldeformular auf dem Postweg zu übersenden.
Hierzu müssen Sie sich einen Termin über das Terminbuchungssystem oder per Telefon unter 02051/26-2320 buchen.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Velbert
- Personalausweis
- Reisepass falls Sie keinen Personalausweis besitzen
- Nationalpass mit Aufenthaltsgenehmigung oder Visum
- Bei einer Ummeldung im Familienverband benötigen wir die Ausweisdokumente aller umziehenden Personen
- Bescheinigung der Wohnungsgeberin oder des Wohnungsgebers über den Einzug. In der Bescheinigung ist der tatsächlich vollzogene Einzug zu bestätigen. Im Voraus ausgestellte Bescheinigungen mit einem in der Zukunft liegenden Einzugsdatum können wir daher nicht anerkennen. Die Eigentümerin oder der Eigentümer (in der Regel ist das Ihre Vermieterin oder Ihr Vermieter) oder deren / dessen Bevollmächtigten ist verpflichtet, Ihnen diese Bescheinigung innerhalb von zwei Wochen nach Bezug der Wohnung auszustellen. Es reicht nicht aus, den Mietvertrag vorzulegen. Ebenfalls kann eine formlose Mail des Vermieters an die Meldebehörde nicht als Wohnungsgeberbescheinigung anerkannt werden. Eine Vorlage Wohnungsgeberbescheinigung erhalten Sie im Servicebüro oder im Bereich Downloads.
- Grundbuchauszug oder Notarvertrag, wenn Sie in Ihr Eigenheim beziehungsweise in Ihre Eigentumswohnung einziehen. Es reicht aus, wenn Sie eine Kopie vorlegen. Die Wohnungsgeberbescheinigung ist dann von Ihnen selbst auszufüllen.
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie haben mehrere Wohnungen im Inland und
- Ihre bisherige Hauptwohnung wird nun als Nebenwohnung oder Ihre bisherige Nebenwohnung wird jetzt als Hauptwohnung von Ihnen genutzt.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie können Ihre Hauptwohnung folgendermaßen ändern lassen:
- Sie füllen einen Meldeschein aus und unterschreiben diesen. Verheiratete beziehungsweise verpartnerte Personen sowie Familienangehörige sollen einen gemeinsamen Meldeschein verwenden.
- Auf den Meldeschein kann verzichtet werden, wenn das Melderegister automatisiert geführt wird und Sie persönlich vorsprechen. Dann unterschreiben Sie einen Ausdruck aus dem Melderegister und bestätigen damit die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben.
- Im Anschluss an die erfolgte Anmeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise für Velbert
Die Ummeldung Ihres Wohnsitzes und die Änderung der Anschrift im Personalausweis sind gebührenfrei.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021
Stichwörter
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