Änderung der Hauptwohnung
Beschreibung
Hinweise für Essen
Die Abmeldung ist auch formlos auf schriftlichem Wege möglich. Geben Sie hierbei bitte das Datum des Auszugs an. Wichtig ist, dass Sie die Abmeldung persönlich unterschreiben. Die Abmeldebestätigung können wir übersenden, wenn Sie uns Ihre neue Adresse mitteilen. Ein Vordruck für die Abmeldung steht alternativ unter "Links" zur Verfügung.
Eine Abmeldung ist frühestens 1 Woche vor Auszug möglich, die Verarbeitung im Melderegister findet jedoch erst am Tag des Auszugs statt.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Ausweisdokument
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie haben mehrere Wohnungen im Inland und
- Ihre bisherige Hauptwohnung wird nun als Nebenwohnung oder Ihre bisherige Nebenwohnung wird jetzt als Hauptwohnung von Ihnen genutzt.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Essen
§ 17 Abs. II Bundesmeldegesetz
Verfahrensablauf
Sie können Ihre Hauptwohnung folgendermaßen ändern lassen:
- Sie füllen einen Meldeschein aus und unterschreiben diesen. Verheiratete beziehungsweise verpartnerte Personen sowie Familienangehörige sollen einen gemeinsamen Meldeschein verwenden.
- Auf den Meldeschein kann verzichtet werden, wenn das Melderegister automatisiert geführt wird und Sie persönlich vorsprechen. Dann unterschreiben Sie einen Ausdruck aus dem Melderegister und bestätigen damit die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben.
- Im Anschluss an die erfolgte Anmeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung.
Fristen
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Innerhalb von 2 Wochen nach dem Auszug
Frühestens 1 Woche vor Auszug
Bearbeitungsdauer
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Bei persönlicher Vorsprache: Sofort
Auf dem Schriftweg: Innerhalb weniger Tage
Kosten
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021
Stichwörter
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