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    Landwirtschaftliche Erzeugergemeinschaften als Vereinigung anerkennen lassen

    Sie möchten eine Vereinigung von landwirtschaftlichen Erzeugergemeinschaften bilden. Unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist und was Sie dabei beachten sollten, erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Hinweise für Nordrhein-Westfalen

    Wenn sich anerkannte landwirtschaftliche Erzeugergemeinschaften für ein bestimmtes Erzeugnis oder eine Gruppe verwandter Erzeugnisse zusammenschließen, so bilden sie eine Vereinigung von Erzeugergemeinschaften. Als solche können sie anerkannt werden.

    Vereinigungen von Erzeugergemeinschaften haben die Aufgabe,

    • die Qualität der landwirtschaftlichen Produktion zu verbessern,
    • eine Konzentration des landwirtschaftlichen Angebots herbeizuführen,
    • den Markt zuverlässig mit hochwertigen Produkten zu beliefern.

    Sie beraten Erzeugergemeinschaften bei der Anpassung der Erzeugung an die Erfordernisse des Marktes.

    Erzeugergemeinschaften können ihren Vereinigungen auch die Koordinierung des Absatzes der Erzeugnisse, die Lagerung und die Verpackung übertragen.

    Der Verkauf selbst gehört nicht zu den Aufgaben der Vereinigungen der Erzeugergemeinschaften. Der Verkauf wird durch die Erzeugergemeinschaft selbst durchgeführt.

    Die Vereinigungen fördern einheitliche Erzeugungs- und Qualitätsregeln.

    Anerkannte Vereinigungen von Erzeugergemeinschaften können unter bestimmten Voraussetzungen staatliche Förderung erhalten. Förderungen werden beispielsweise für gutes Marketing, effektive Absatzstrategien für Qualitätsprodukte der Land- und Ernährungswirtschaft oder Investitionen zur Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung gewährt.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_f620f79a8342363f8a6a7729f860c030

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 19.08.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW

    Adresse

    Hausanschrift

    Leibnizstraße 10

    45659 Recklinghausen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02361 3050

    Fax: Nicht vorhanden

    E-Mail: poststelle@lanuv.nrw.de

    Version

    Technisch geändert am 19.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Nordrhein-Westfalen

    Um eine landwirtschaftliche Erzeugergemeinschaft als Vereinigung anerkennen zu lassen, wird

    • eine beglaubigte Abschrift der Satzung der Vereinigung,
    • ein beglaubigter Registerauszug bzw. eine beglaubigte Abschrift des Gründungsbeschlusses,
    • eine Liste der Mitglieder mit Namen und Anschrift, und
    • die von ihr aufgestellten gemeinsamen Erzeugungs- und Qualitätsregeln benötigt.

     

    Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen benötigt in Einzelfällen weitere Unterlagen. Bitte informieren Sie sich vor der Antragstellung, welche Dokumente Sie einreichen müssen.

     

    Formulare

    Formulare zur Anerkennung von Vereinigungen landwirtschaftlicher Erzeugergemeinschaften finden Sie auf der Homepage des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW: https://www.lanuv.nrw.de/verbraucherschutz/marktueberwachung/agrarmarktstruktur

    Voraussetzungen

    Hinweise für Nordrhein-Westfalen

    Die Satzung der Vereinigung von Erzeugergemeinschaften muss Bestimmungen darüber enthalten,

    • dass die Mitglieder nur anerkannte Erzeugergemeinschaften sein können, die das gleiche Erzeugnis oder die gleiche Gruppe verwandter Erzeugnisse erzeugen,
    • dass sie die Beratung der ihr angehörenden Erzeugergemeinschaften durchführt,
    • dass sie Erzeugungs- und Qualitätsregeln aufstellt, die für alle Mitglieder maßgebend sind.
    • Eine bestimmte Rechtsform für die Bildung von Vereinigungen ist nicht vorgeschrieben.
    • Die Vereinigung darf den Wettbewerb auf dem Markt nicht ausschließen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie erhalten über die Anerkennung einen schriftlichen Bescheid.

    Fristen

    Anträge auf Anerkennung können fortlaufend gestellt werden.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung dauert in der Regel 4 Monate ab der Antragstellung, wenn sämtliche Unterlagen vorliegen.

    Kosten

    Für diese Amtshandlungen werden auf Grundlage des Gebührengesetzes und der Verwaltungsgebührenordnung NRW aufwandsabhängige Gebühren erhoben. Diese belaufen sich zwischen EUR 100 und 2.000.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Nordrhein-Westfalen

    Sie sollten sich bei der Bildung von Erzeugergemeinschaften oder Vereinigungen von Erzeugergemeinschaften von fachkundigen Institutionen und Personen beraten lassen.

    Hierzu bieten sich neben Fachverbänden und bereits bestehenden Zusammenschlüssen (beispielsweise Landesvereinigung der Milchwirtschaft, Genossenschaftsverband) auch die Landwirtschaftskammern NRW an.

    Die Anerkennung von Erzeugergemeinschaften und Vereinigungen kann widerrufen werden, wenn die Anerkennungsvoraussetzungen nicht mehr gegeben sind oder gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen wird.

    Der Widerruf der Anerkennung erfolgt durch einen schriftlichen Bescheid.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 15.01.2021

    Version

    Technisch geändert am 15.01.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de