Sprengung mit explosionsgefährlichen Stoffen anmelden
Beschreibung
Hinweise für Leverkusen
Als verantwortliche Person für eine Sprengung mit explosionsgefährlichen Stoffen müssen Sie die Sprengung Ihrer örtlich zuständigen Ordnungsbehörde anzeigen. Anzeigepflichtig sind Sie als inhabende Person der Erlaubnis zum Erwerb und Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen. Von der Anzeigepflicht ausgenommen sind Sprengungen in Anlagen, die nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes genehmigt sind. Wenn sich nach erfolgter Anzeige Änderungen ergeben, müssen Sie diese erneut anzeigen.
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Ansprechpartner
Ordnung und Gewerbe - Abteilung 361
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: 361-ordnung@stadt.leverkusen.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Leverkusen
- gültiges Ausweisdokument
- Nachweis der gültigen Erlaubnis nach § 7 oder § 27 Sprengstoffgesetz
- ggf. Nachweis des gültigen Befähigungsscheins nach § 20 Sprengstoffgesetz
- maßstäblicher Lageplan (Absperrplan) oder Unterlagen mit Angaben über die Entfernung der Sprengstellen von Verkehrswegen, Wohn- und Arbeitsstätten sowie Einrichtungen der öffentlichen Versorgung in einem Umkreis von mindestens 300 Meter
- Berechnungs- und Planungsunterlagen
- ggf. ein Sachverständigengutachten
Formulare
- Schriftform erforderlich: nein
- Onlineverfahren möglich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
Hinweise für Leverkusen
Damit Sie eine Sprengung durchführen können, müssen Sie inhabende Person einer Erlaubnis nach § 7 Sprengstoffgesetz oder nach § 20 Sprengstoffgesetz sein.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Leverkusen
Verfahrensablauf
Sie können Ihre Anzeige schriftlich oder elektronisch tätigen.
Wenn Sie den Antrag gestellt haben und alle Unterlagen vollständig vorliegen, prüft die zuständige Stelle, ob alle Voraussetzungen für die Anzeige nach § 1 Abs.1 3.SprengV erfüllt sind.
Wenn alle Unterlagen vollständig sind, haben Sie Ihre Anzeigepflicht nach § 1 Abs.1 3.SprengV erfüllt.
Erst wenn Sie die Anzeigepflicht nach § 1 Abs.1 3.SprengV erfüllt haben, dürfen Sie die Sprengung vornehmen.
Fristen
Hinweise für Leverkusen
Die Anzeige muss
- mindestens vier Wochen vor Beginn der Sprengungen vorliegen, wenn mehrere gleichartige Sprengungen vorgenommen werden sollen, und
- mindestens eine Woche vor jeder anderen Sprengung (Einzelsprengung) vorliegen.
Zudem muss jede Veränderung bei einer bereits angezeigten Sprengung unverzüglich angezeigt werden.
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Sind nach Erstattung der Anzeige Veränderungen gegenüber dem Inhalt der Anzeige eingetreten, ist eine Änderungsanzeige ebenfalls notwendig. Nicht rechtzeitige, unvollständige, unrichtige Anzeigen sind ordnungswidrig im Sinne des Sprengstoffgesetzes.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 07.07.2022
Stichwörter
Hinweise für Leverkusen