Sprengung mit explosionsgefährlichen Stoffen anmelden
Beschreibung
Hinweise für Velbert
Sie möchten im Rahmen eines privaten Festes (insbesondere einer Hochzeit) ein Feuerwerk abbrennen?
Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ist außerhalb der Silvesternacht zum Jahreswechsel nur mit einer besonderen Erlaubnis zulässig. Dies gilt in besonderem Maße für Höhenfeuerwerke, da durch die in der Luft gezündeten Raketen unter Umständen den Flugverkehr gefährden können. Es sei denn, es soll durch einen fachkundigen Pyrotechniker oder eine fachkundige Pyrotechnikerin durchgeführt werden oder der Kauf und das Abbrennen des Feuerwerkes sind durch das Ordnungsamt genehmigt worden.
Wenn Sie selbst ein Feuerwerk abbrennen wollen, erteilt das Ordnungsamt grundsätzlich eine Genehmigung nur für ganz besondere Anlässe, wie beispielsweise einer Hochzeit. Die Genehmigung zum Abbrennen eines Feuerwerkes der Klasse II (sogenannte Kleinfeuerwerke) muss schriftlich beantragt werden.
Die Anzeige einer Sprengung mit explosionsgefährlichen Stoffen nach § 1 Abs. 1 der 3. Verordnung zum Sprengstoffgesetz kann über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW beantragt werden.
Online-Dienste
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Velbert
Ihr Antrag muss folgende Informationen beinhalten:
- Name und Anschrift der Person, die das Feuerwerk abbrennen möchte
- Datum und Uhrzeit
- Genaue Beschreibung der Örtlichkeit, an der das Feuerwerk abgebrannt werden soll
- Eine Kopie der Terminbestätigung über die Eheschließung durch das Standesamt ist vorzulegen
Formulare
- Schriftform erforderlich: nein
- Onlineverfahren möglich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
Die anzeigende Person ist verantwortliche Person gemäß § 19 Abs. 1 Nr. 1. Die für die tatsächliche Sprengung verantwortliche Person (Erlaubnis- oder Befähigungsscheininhaber) muss eine entsprechende Fachkunde nachweisen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Velbert
Verfahrensablauf
Sie können Ihre Anzeige schriftlich oder elektronisch tätigen.
Wenn Sie den Antrag gestellt haben und alle Unterlagen vollständig vorliegen, prüft die zuständige Stelle, ob alle Voraussetzungen für die Anzeige nach § 1 Abs.1 3.SprengV erfüllt sind.
Wenn alle Unterlagen vollständig sind, haben Sie Ihre Anzeigepflicht nach § 1 Abs.1 3.SprengV erfüllt.
Erst wenn Sie die Anzeigepflicht nach § 1 Abs.1 3.SprengV erfüllt haben, dürfen Sie die Sprengung vornehmen.
Fristen
Hinweise für Velbert
Der Antrag muss spätestens zwei Wochen vor der Veranstaltung schriftlich gestellt werden, da im Genehmigungsverfahren neben der Beteiligung anderer Dienststellen auch eventuell ein Ortstermin notwendig ist.
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Sind nach Erstattung der Anzeige Veränderungen gegenüber dem Inhalt der Anzeige eingetreten, ist eine Änderungsanzeige ebenfalls notwendig. Nicht rechtzeitige, unvollständige, unrichtige Anzeigen sind ordnungswidrig im Sinne des Sprengstoffgesetzes.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 07.07.2022
Stichwörter
Hinweise für Velbert