Sprengung mit explosionsgefährlichen Stoffen Anzeige

    Sprengung mit explosionsgefährlichen Stoffen anmelden

    Wenn Sie Sprengarbeiten durchführen möchten, müssen Sie dies bei der zuständigen Behörde anmelden.

    Beschreibung

    Hinweise für Velbert

    Sie möchten im Rahmen eines privaten Festes (insbesondere einer Hochzeit) ein Feuerwerk abbrennen?

    Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ist außerhalb der Silvesternacht zum Jahreswechsel nur mit einer besonderen Erlaubnis zulässig. Dies gilt in besonderem Maße für Höhenfeuerwerke, da durch die in der Luft gezündeten Raketen unter Umständen den Flugverkehr gefährden können. Es sei denn, es soll durch einen fachkundigen Pyrotechniker oder eine fachkundige Pyrotechnikerin durchgeführt werden oder der Kauf und das Abbrennen des Feuerwerkes sind durch das Ordnungsamt genehmigt worden.

    Wenn Sie selbst ein Feuerwerk abbrennen wollen, erteilt das Ordnungsamt grundsätzlich eine Genehmigung nur für ganz besondere Anlässe, wie beispielsweise einer Hochzeit. Die Genehmigung zum Abbrennen eines Feuerwerkes der Klasse II (sogenannte Kleinfeuerwerke) muss schriftlich beantragt werden.

     

    Die Anzeige einer Sprengung mit explosionsgefährlichen Stoffen nach § 1 Abs. 1 der 3. Verordnung zum Sprengstoffgesetz kann über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW beantragt werden.

    Online-Dienste

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_c02534e0df5305e1bdd597c3ab0d8dd4

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    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 11.03.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_c1ec09a24a9884f2b922ebe12507b041

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 07.09.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Velbert

    Adresse

    Hausanschrift

    Thomasstraße 1

    42551 Velbert

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 15.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Ordnung und Gewerbe

    Adresse

    Hausanschrift

    Thomasstr. 1

    42551 Velbert

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Velbert

    Ihr Antrag muss folgende Informationen beinhalten:

    • Name und Anschrift der Person, die das Feuerwerk abbrennen möchte
    • Datum und Uhrzeit
    • Genaue Beschreibung der Örtlichkeit, an der das Feuerwerk abgebrannt werden soll
    • Eine Kopie der Terminbestätigung über die Eheschließung durch das Standesamt ist vorzulegen

    Formulare

    • Schriftform erforderlich: nein
    • Onlineverfahren möglich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Die anzeigende Person ist verantwortliche Person gemäß § 19 Abs. 1 Nr. 1. Die für die tatsächliche Sprengung verantwortliche Person (Erlaubnis- oder Befähigungsscheininhaber) muss eine entsprechende Fachkunde nachweisen. 

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können Ihre Anzeige schriftlich oder elektronisch tätigen.

    Wenn Sie den Antrag gestellt haben und alle Unterlagen vollständig vorliegen, prüft die zuständige Stelle, ob alle Voraussetzungen für die Anzeige nach § 1 Abs.1 3.SprengV erfüllt sind. 

    Wenn alle Unterlagen vollständig sind, haben Sie Ihre Anzeigepflicht nach § 1 Abs.1 3.SprengV erfüllt. 

    Erst wenn Sie die Anzeigepflicht nach § 1 Abs.1 3.SprengV erfüllt haben, dürfen Sie die Sprengung vornehmen.

    Fristen

    Hinweise für Velbert

    Der Antrag muss spätestens zwei Wochen vor der Veranstaltung schriftlich gestellt werden, da im Genehmigungsverfahren neben der Beteiligung anderer Dienststellen auch eventuell ein Ortstermin notwendig ist.

    Bearbeitungsdauer

    Sind die Unterlagen vollständig, wird Ihr Antrag zeitnah bearbeitet.

    Kosten

    50 - 800 Euro gem. AVerwGebO NRW, Tarifstelle 11.11.35

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sind nach Erstattung der Anzeige Veränderungen gegenüber dem Inhalt der Anzeige eingetreten, ist eine Änderungsanzeige ebenfalls notwendig. Nicht rechtzeitige, unvollständige, unrichtige Anzeigen sind ordnungswidrig im Sinne des Sprengstoffgesetzes.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 07.07.2022

    Version

    Technisch geändert am 07.07.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Velbert

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de