Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Erteilung zur Arbeitsplatzsuche nach schulischer oder betrieblicher Ausbildung

    Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche nach Abschluss der Ausbildung beantragen

    Wenn Sie Ihre Ausbildung in Deutschland erfolgreich abgeschlossen haben und einen Ihrer Qualifikation entsprechenden Arbeitsplatz suchen, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Bielefeld

    Nach dem erfolgreichen Abschluss einer betrieblichen oder schulischen Ausbildung in Deutschland kann eine Aufenthaltserlaubnis für die Suche nach einem geeigneten Arbeitsplatz erteilt werden.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_c56e1a7077481bd2ffe9f823a2028243

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 10.02.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgeramt Geschäftsbereich Kommunale Ausländerbehörde Abteilung Allgemeine Ausländerangelegenheiten, Visa

    Adresse

    Hausanschrift

    Niederwall 23

    33602 Bielefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    Fax: +49 521 51-8568

    E-Mail: abh@bielefeld.de

    Version

    Technisch geändert am 01.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bielefeld

    • Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis 
    • gültiger Nationalpass
    • ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild
    • Nachweis über den erfolgreichen Abschluss der Berufsausbildung
    • Nachweis einer gültigen Krankenversicherung
    • Nachweis zur Sicherstellung des Lebensunterhaltes durch Verpflichtungserklärung, Sperrkonto oder Erwerbstätigkeit (Arbeitgeberbescheinigung und 3 aktuelle Gehaltsabrechnungen)

    Voraussetzungen

    Hinweise für Bielefeld

    • erfolgreicher Abschluss einer betrieblichen oder schulischen Ausbildung in Deutschland
    • Sicherstellung des Lebensunterhaltes ohne Sozialleistungen
    • Krankenversicherungsschutz

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Bielefeld

    § 20 AufenthG

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Bielefeld

    Sie können den Antrag online oder persönlich mit Termin stellen.

    Fristen

    Hinweise für Bielefeld

    Die Aufenthaltserlaubnis wird max. für 1 Jahr erteilt.
    Eine Verlängerung ist nicht möglich. 

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 25.11.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Bielefeld

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de