Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche nach Abschluss der Ausbildung beantragen
Wenn Sie Ihre Ausbildung in Deutschland erfolgreich abgeschlossen haben und einen Ihrer Qualifikation entsprechenden Arbeitsplatz suchen, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Beschreibung
Hinweise für Bielefeld
Nach dem erfolgreichen Abschluss einer betrieblichen oder schulischen Ausbildung in Deutschland kann eine Aufenthaltserlaubnis für die Suche nach einem geeigneten Arbeitsplatz erteilt werden.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Bürgeramt Geschäftsbereich Kommunale Ausländerbehörde Abteilung Allgemeine Ausländerangelegenheiten, Visa
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 521 51-0
Fax: +49 521 51-8568
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Bielefeld
- Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis
- gültiger Nationalpass
- ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild
- Nachweis über den erfolgreichen Abschluss der Berufsausbildung
- Nachweis einer gültigen Krankenversicherung
- Nachweis zur Sicherstellung des Lebensunterhaltes durch Verpflichtungserklärung, Sperrkonto oder Erwerbstätigkeit (Arbeitgeberbescheinigung und 3 aktuelle Gehaltsabrechnungen)
Rechtsgrundlage(n)
§ 20 Absatz 3 Nr. 3 Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet
Die Rechtsgrundlage finden Sie auf der Internetseite Gesetze im Internet
http://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__20.htm
Kosten
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Die Kosten belaufen sich auf:
- 98,00 € für die Beantragung der Aufenthaltserlaubnis
Sie können bar oder mit girocard bezahlen.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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