Vorgesehen zum Löschen - Erdaufschluss
Hinweise für Hennef (Sieg)
Beschreibung
Hinweise für Hennef (Sieg)
Informationen zur Einleitung von Abwasser aus Erdbohrmaßnahmen in Abwasseranlagen der Stadtbetriebe Hennef.
Vor der Durchführung von Erdbohrmaßnahmen zum Zwecke der Energiegewinnung oder Wasserentnahme ist folgendes zu beachten bzw. anzuzeigen:
- Der Beginn der Bohrarbeiten ist rechtzeitig, vor Beginn der Arbeiten, schriftlich bei Stadtbetriebe Hennef, Fachbereich Daten- und Entwässerungsservice, Siegaue 2, 53773 Hennef, Tel. 02242 888 313 unter Angabe von Beginn, Grundstückseigentümer, Ort der Baustelle und Rufnummer des zuständigen Bauleiters anzuzeigen.
- Vor Beginn der Arbeiten sollten bei o.g. Stelle die erforderlichen Kanalbestandspläne und eventuelle Grundstücksanschlussskizzen eingeholt werden. Falls keine Planunterlagen vorliegen oder der Leitungsverlauf unbekannt ist, ist gegebenenfalls vor Ort (auch in Gebäuden) eine Erkundung über die vorhandenen Abwasserleitungen durchzuführen.
Es sind geeignete Maßnahmen zu ergreifen, die die Einleitung von Feststoffen in den Kanal auf den satzungskonformen Grenzwert von 2 ml/l absetzbare Stoffe begrenzen. Dies können unter anderem Absetzbecken, Absetzcontainer oder Filteranlagen mit ausreichender Verweilzeit (mind. 30 min) sein. Die gewählte Maßnahme ist anzuzeigen. - Die Einleitung des Abwassers aus der Bohrmaßnahme in den Kanal, ist nur nach vorheriger Genehmigung der Stadtbetriebe Hennef , Fachbereich Daten- und Entwässerungsservice, gestattet.
- Eine Kopie der Erlaubnis zur Gewässerbenutzung des Rhein-Sieg-Kreises ist an die Stadtbetriebe Hennef zu übermitteln.
- Die Stadtbetriebe Hennef prüft die betroffenen Kanalabschnitte auf Verunreinigungen resultierend aus den Bohrarbeiten und stellen dem Verursacher die Kosten für eine evtl. Reinigung des Kanals in Rechnung.
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
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