Vorgesehen zum Löschen - Erdaufschluss

    Vorgesehen zum Löschen - Erdaufschluss

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Beschreibung

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Brunnen zum privaten Gebrauch (Verwendung des Wassers im privaten Haushalt, keine Abgabe an Dritte, Hausgarten ist eingeschlossen) sind erlaubnisfrei. Eine Anzeige bei der Unteren Wasserbehörde reicht aus. Ausgenommen sind Grundstücke im Bereich der Wasserschutzzone IIIA (geplant/festgesetzt), hier ist für die Bohrung des Brunnens ein wasserrechtliches Erlaubnisverfahren erforderlich. Die Qualifikation des Bohrunternehmers (W120-1) ist nachzuweisen.

    Wenn Bedenken gegen das Vorhaben bestehen, wird sich die Untere Wasserbehörde innerhalb von vier Wochen melden.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_02761d05836f326b337552b6691fa98a

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 06.06.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Technischer Umweltschutz Wasser

    Adresse

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Platz 1

    50126 Bergheim

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02271 83-17012

    Fax: 02271 83-27010

    Version

    Technisch geändert am 21.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    • Erläuterungsbericht
    • Angaben zur Entnahmemenge (in m³/h, m³/d und m³/a)
    • Angaben zur Pumpe (Art, Fabrikat, Leistung etc.)
    • Übersichtsplan (Ausschnitt aus Stadtplan)
    • Lageplan (Maßstab 1:250 bis 1:500) mit Eintragung der Entnahmestelle
    • Bohrprofil
    • Schichtenverzeichnis
    • Ausbauplan
    • Zeichnerische Darstellung des unterirdischen/oberirdischen Abschlusses der Entnahmestelle

    Formulare

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Voraussetzungen

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Fristen

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Kosten

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Name Typ Kosten Beschreibung Anzeige Gebuehr kostenfrei Im Falle eines Erlaubnisverfahrens wird eine Gebühr erhoben.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Weitere Informationen

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Bei Verwendung im Haushalt (auch z. B. Wäsche, Toilettenspülung, nicht aber reine Gartenbewässerung) muss dies beim zuständigen Stadtentwässerungsbetrieb, beim Wasserversorger und beim Gesundheitsamt angezeigt werden. Das Vorhaben wird auf prinzipielle Zulässigkeit überprüft. Innerhalb von 3 Wochen erfolgt eine Rückmeldung, falls Unstimmigkeiten festgestellt werden. Eine darüber hinausgehende Prüfung erfolgt nicht. In geplanten oder festgesetzten Wasserschutzgebieten ist die Errichtung eines privaten Brunnens in der Zone I und II nicht erlaubt.Im Bereich der Wasserschutzzone IIIA ist ein wasserrechtliches Erlaubnisverfahren erforderlich. Wasserschutzgebiete finden Sie hier.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 13.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Rhein-Erft-Kreis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de