Vorgesehen zum Löschen - Erdaufschluss
Hinweise für Städteregion Aachen
Beschreibung
Hinweise für Städteregion Aachen
Erdreichwärmepumpen (z.B. Sonden und Kollektoren) sowie Grundwasserwärmepumpen bedürfen einer wasserrechtlichen Erlaubnis gemäß §§ 8, 9 und 10 Wasserhaushaltsgesetz.
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Wasserwirtschaft
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Telefon Festnetz: +49 241 5198-7001
Fax: +49 241 5198-80700
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erforderliche Unterlagen
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Die erforderlichen Antragsunterlagen sind aus dem zugehörigen Merkblatt zu entnehmen (siehe Download) und in 3-facher Ausfertigung bei der Unteren Wasserbehörde einzureichen.
Das Antragsformular für Sonden und Kollektoren erreichen Sie, wenn Sie den Button anklicken. Sie werden dann durch das Antragsformular geführt, anschließend bitte 3-fach ausdrucken und mit Unterschrift einreichen.
Nur für Grundwasserwärmepumpen sind die als Download bereitgestellten Antragsformulare zu verwenden. Die rot umrandeten Felder müssen ausgefüllt werden.
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Das Erlaubnisverfahren ist gebührenpflichtig. Die Mindestgebühr beträgt 200,00 €.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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