Fliegende Bauten
Beschreibung
Hinweise für Oelde
Für die befristete Aufstellung (max. 3 Monate) ist keine Baugenehmigung erforderlich. Fliegende Bauten bedürfen jedoch einer sogenannten "Ausführungsgenehmigung", bevor sie erstmals aufgestellt und in Gebrauch genommen werden.
Ein Fliegender Bau (mit Ausführungsgenehmigung) darf nur in Gebrauch genommen werden, wenn die untere Bauaufsichtsbehörde ihn überprüft und abgenommen hat.
Der Betreiber muss daher die Aufstellung des Fliegenden Baus rechtzeitig (mind. 3 Tage) vorher dem Fachdienst Bauordnung unter Vorlage des Prüfbuches und - soll der Fliegende Bau in unmittelbarer Nähe einer baulichen Anlage oder Grundstücksgrenze aufgestellt werden - eines Lageplanes anzeigen.
Rechtsgrundlagen
- § 78 Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen 2018 (BauO NRW 2018)
- Richtlinie über den Bau und Betrieb Fliegender Bauten (FlBauR).
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Ansprechpartner
Fachdienst Stadtentwicklung, Planung, Bauordnung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02522 72-446
Fax: 02522 72-460
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Hinweise für Oelde
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 12.08.2020