Fliegende Bauten
Fliegende Bauten
Fliegende Bauten können an verschiedenen Orten wiederholt aufgestellt und zerlegt werden.
Beschreibung
Hinweise für Emsdetten
Antragsarten der baurechtlichen Verfahren: BaugenehmigungDie Errichtung, die Änderung, die Nutzungsänderung und der Abbruch baulicher Anlagen sowie anderer Anlagen und Einrichtungen im Sinne der Bauordnung bedürfen der Baugenehmigung. Bauvoranfrage / VorbescheidVor Einreichung eines Bauantrages kann zu einzelnen Fragen des Bauvorhabens ein sog. Vorbescheid beantragt werden. Genehmigungsfreistellung (§ 63 BauO NRW)Im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes im Sinne des § 30 Absätze 1 und 2 Baugesetzbuch bedürfen die Errichtung oder Änderung von Gebäuden der Gebäudeklassen 1 - 3 unter bestimmten Voraussetzungen keiner Baugenehmigung. Einfaches Baugenehmigungsverfahren (§ 64 BauO NRW)Das einfache Baugenehmigungsverfahren wird in den meisten übrigen Fällen durchgeführt, sofern es sich nicht um Sonderbauten nach § 50 Abs. 2 BauO NRW handelt.
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Ansprechpartner
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 12.08.2020
Stichwörter
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