Fliegende Bauten

    Fliegende Bauten

    Fliegende Bauten können an verschiedenen Orten wiederholt aufgestellt und zerlegt werden.

    Beschreibung

    Hinweise für Düren

    Fliegende Bauten (§ 78 BauO NRW) sind bauliche Anlagen, die geeignet und bestimmt sind, an verschiedenen Orten wiederholt aufgestellt und zerlegt zu werden. Sie bedürfen, bevor sie erstmals aufgestellt und in Gebrauch genommen werden, einer Ausführungsgenehmigung.

    Ausnahmen hiervon finden Sie in der gesetzlichen Grundlage im § 78 Abs. 2 S. 2 BauO NRW aufgelistet.


    Die Ausführungsgenehmigung wird in ein Prüfbuch eingetragen. Diesem ist eine Ausfertigung der mit einem Genehmigungsvermerk zu versehenden Bauvorlagen beizufügen.

    Fliegende Bauten, die einer Ausführungsgenehmigung bedürfen, dürfen unbeschadet anderer Vorschriften nur in Gebrauch genommen werden, wenn ihre Aufstellung der Bauaufsichtsbehörde des Aufstellungsortes unter Vorlage des Prüfbuches angezeigt ist. Die Bauaufsichtsbehörde kann die Inbetriebnahme dieser Fliegenden Bauten von einer Gebrauchsabnahme abhängig machen. Technisch schwierige Fliegende Bauten sowie Zelte und Tribünen, die in wechselnden Größen aufgestellt werden können, sind immer einer Gebrauchsabnahme zu unterziehen. Das Ergebnis der Abnahme wird in das Prüfbuch eingetragen.

    Bitte zeigen Sie die Aufstellung eines genehmigungspflichtigen fliegenden Baus mindestens 7 Tage vorher bei der Bauaufsichtsbehörde an.

    Gebühren

    Die Gebrauchsabnahme ist gebührenpflichtig.

    Benötigte Unterlagen
    • Ein gültiges Prüfbuch (achten Sie auf die rechtzeitige Verlängerung), dass sie beim Abnahmetermin bereithalten

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_2033ae76fe908cceb4496075861b8537

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 22.09.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fliegende Bauten

    Adresse

    Hausanschrift

    Kaiserplatz 2 - 4

    52349 Düren

    Version

    Technisch geändert am 09.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 12.08.2020

    Version

    Technisch geändert am 12.08.2020

    Stichwörter

    Hinweise für Düren

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de