Fliegende Bauten

    Fliegende Bauten

    Fliegende Bauten können an verschiedenen Orten wiederholt aufgestellt und zerlegt werden.

    Beschreibung

    Hinweise für Herzogenrath

    Fliegende Bauten gemäß § 78 BauO NRW sind bauliche Anlagen, die geeignet und bestimmt sind, an verschiedenen Orten wiederholt aufgestellt und abgebaut zu werden.

    Hierzu zählen beispielsweise Fahrgeschäfte, Schaubuden, Fest- und Zirkuszelte sowie temporäre Freilichtbühnen. Vor der erstmaligen Aufstellung wird für Fliegende Bauten eine sogenannte Ausführungsgenehmigung gemäß § 78 Abs. 3 BauO NRW benötigt. Diese Genehmigung ist, abhängig von der Art, für maximal fünf Jahre gültig und kann auf Antrag wiederholt für weitere fünf Jahre verlängert werden.

    Rechtzeitig vor jedem Aufbau Fliegender Bauten ist beim Bauordnungsamt eine Gebrauchsabnahme zu vereinbaren. Hierbei wird unter anderem geprüft, ob die Vorgaben dem Prüfbuch entsprechen. Jeder Aufbau und Mangel wird im Prüfbuch festgehalten bzw. vermerkt.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 05.12.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadtentwicklung, Bauordnung und Klimaschutz - A 61

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    52134 Herzogenrath

    Version

    Technisch geändert am 05.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bauordnungsamt - A 63

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    52134 Herzogenrath

    Version

    Technisch geändert am 16.02.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bauordnungsamt - A 63

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    52134 Herzogenrath

    Version

    Technisch geändert am 16.02.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bauordnung und Denkmalschutz Abt. 61.2 - A 61 Amt für Stadtentwicklung, Bauordnung und Klimaschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    52134 Herzogenrath

    Version

    Technisch geändert am 05.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Herzogenrath

    Zelte ab 75 m² und Tribünen in wechselnden Größen sind immer einer Gebrauchsabnahme zu unterziehen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 12.08.2020

    Version

    Technisch geändert am 12.08.2020

    Stichwörter

    Hinweise für Herzogenrath

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de