Fliegende Bauten

    Fliegende Bauten

    Fliegende Bauten können an verschiedenen Orten wiederholt aufgestellt und zerlegt werden.

    Beschreibung

    Hinweise für Baesweiler

    Fliegende Bauten sind gem. § 78 BauO NRW 2018 bauliche Anlagen, die geeignet und bestimmt sind, an verschiedenen Orten wiederholt aufgestellt und zerlegt zu werden. Diese benötigen vor der erstmaligen Aufstellung eine Ausführungsgenehmigung gem. § 78 Abs. 3 BauO NRW.

    Zelte ab 75 m² und Tribünen in wechselnden Größen sind immer einer Gebrauchsabnahme zu unterziehen.

    Vor Inbetriebnahme des Fliegenden Baus ist rechtzeitig eine Abnahme mit dem Bauordnungsamt abzustimmen.

    Weiterführende Informationen bietet Ihnen zudem das Bauportal des Landes Nordrhein-Westfalen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_1aa196c0a059b41456366c9c8ab4ba2c

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 13.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bauordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Grabenstraße 11

    52499 Baesweiler

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02401 800-0

    Fax: 02401 800-117

    Version

    Technisch geändert am 14.12.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 12.08.2020

    Version

    Technisch geändert am 12.08.2020

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de