Fliegende Bauten
Fliegende Bauten
Fliegende Bauten können an verschiedenen Orten wiederholt aufgestellt und zerlegt werden.
Beschreibung
Hinweise für Essen
Wenn Sie eine Veranstaltung durchführen, bei der Fliegende Bauten (Zelte, Pavillons, Überdachungen, Bühnen oder Schausteller-Fahrgeschäfte, etc.) errichtet werden, müssen diese abgenommen werden.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Essen
Mindestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn:
- Kopie der gültigen Ausführungsgenehmigung (im Prüfbuch enthalten)
- Maßstäblicher Lageplan des Veranstaltungsortes mit eingezeichnetem Fliegenden Bau
- Terminabstimmung für die Gebrauchsabnahme vor Veranstaltungsbeginn
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Essen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 12.08.2020
Stichwörter
Hinweise für Essen