Fliegende Bauten

    Fliegende Bauten

    Fliegende Bauten können an verschiedenen Orten wiederholt aufgestellt und zerlegt werden.

    Beschreibung

    Hinweise für Essen

    Wenn Sie eine Veranstaltung durchführen, bei der Fliegende Bauten (Zelte, Pavillons, Überdachungen, Bühnen oder Schausteller-Fahrgeschäfte, etc.) errichtet werden, müssen diese abgenommen werden.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_bfc1e2f55d556c076bf5998b6a8efe06

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 15.11.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Baustatik, Bauphysik, Fliegende Bauten und Sonderaufgaben

    Adresse

    Hausanschrift

    Lindenallee 10

    45127 Essen

    Version

    Technisch geändert am 25.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Essen

    Mindestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn:

    • Kopie der gültigen Ausführungsgenehmigung (im Prüfbuch enthalten)
    • Maßstäblicher Lageplan des Veranstaltungsortes mit eingezeichnetem Fliegenden Bau
    • Terminabstimmung für die Gebrauchsabnahme vor Veranstaltungsbeginn

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Essen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen am 12.08.2020

    Version

    Technisch geändert am 12.08.2020

    Stichwörter

    Hinweise für Essen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de