Passersatz bei Reisepassverlust im Ausland beantragen
Wenn Sie Ihren Reisepass im Ausland verloren haben oder er Ihnen gestohlen wurde und Sie heim- oder weiterreisen möchten, müssen Sie sich im Ausland Ersatzreisedokumente ausstellen lassen. Diese beantragen sie bei der deutschen Auslandsvertretung im Reiseland.
Beschreibung
Hinweise für Herne
Die Informationen auf dieser Seite beziehen sich auf Personen, die mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz in Herne gemeldet sind. Die Beantragung von Reisepässen kann nur im Rahmen einer persönlichen Vorsprache erfolgen, die Bevollmächtigung einer anderen Person oder eine schriftliche Antragstellung sind nicht möglich.
Personen mit Wohnsitz im Ausland müssen bei der Beantragung u. a. deutlich mehr Unterlagen vorlegen und erheblich höhere Gebühren entrichten.
Der Kinderreisepass ist am 31.12.2023 ausgelaufen. Sie können für Ihr Kind nur noch den eReisepass bestellen. Warum ist der Kinderreisepass ausgelaufen?
Die Beantragung von Reisepässen kann nur im Rahmen einer persönlichen Vorsprache erfolgen, die Bevollmächtigung einer anderen Person oder eine schriftliche Antragstellung sind nicht möglich. Der deutsche Reisepass wird grundsätzlich nur noch als biometrischer Reisepass mit einem elektronischen Chip ausgestellt, daher wird dieser auch als elektronischer Reisepass (ePass) bezeichnet.
Um einen entspannten Urlaub zu garantieren, wird empfohlen, die Gültigkeit vorhandener Dokumente zu überprüfen und rechtzeitig einen Termin zur Beantragung neuer Dokumente zu vereinbaren. Hinweise zur Ausstellung eines Express-Passes finden Sie im weiteren Verlauf dieser Informationen unterhalb.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Herne
- Bisheriger Personalausweis bzw. Reisepass
- Neuzeitliches biometrisches Lichtbild (bitte Hinweise unten beachten)
- nur bei Erstbeantragung nach Einbürgerung: Nationalpass und Einbürgerungsurkunde
Abhängig vom Einzelfall kann die Vorlage abweichender bzw. zusätzlicher Unterlagen, beispielsweise der Geburts- und/oder Heiratsurkunde, erforderlich sein.
Die Vorlage einer Personenstandsurkunde ist zwingend erforderlich, wenn es in der Namensführung, beim Geburtsdatum oder beim Geburtsort Abweichungen oder Sonderzeichen (z. B. é, è, č, ñ, etc.) gibt, die im letzten Personalausweis bzw. Reisepass noch nicht erfasst wurden.
Bei Antragsteller*innen unter 16 Jahren bedarf die Antragstellung zusätzlich der Vorsprache beider Elternteile. Dabei wird die erforderliche zu Hause geleistete Unterschrift des zweiten Elternteils anerkannt, wenn zum Vergleich der Unterschrift dessen gültiger Personalausweis beziehungsweise Pass und die Einverständniserklärung vorgelegt wird. Die Einverständniserklärung finden Sie oberhalb in der Menüführung zum Download. Das Kind muss bei der Beantragung mit dabei sein!
Zustimmung beider Elternteile oder Nachweis zur alleinigen Antragsberechtigung. Grundsätzlich (in Einzelfällen kann die Vorlage von Unterlagen zusätzlich sein bzw. abweichen) gilt:
- bei zusammenlebenden Eltern: schriftliche Zustimmung beider Elternteile unter Vorlage beider Ausweise/Pässe. Alternativ Nachweis, dass der antragstellende Elternteil das alleinige Sorgerecht besitzt.
- bei getrennt lebenden / geschiedenen Elternteilen: Das alleinige Antragsrecht hat grundsätzlich der Elternteil, in dessen Wohnung das Kind bei Antragstellung mindestens 6 Monate mit Haupt- oder alleiniger Wohnung gemeldet ist.
- bei ledigen, nicht mit dem Vater zusammenlebenden Müttern: Das alleinige Sorgerecht hat grundsätzlich die Mutter, wenn das Kind bei Antragstellung mindestens 6 Monate mit Haupt- und alleiniger Wohnung unter der gleichen Anschrift gemeldet ist.
- bei ledigen, nicht mit der Mutter zusammenlebenden Vätern: Schriftliches Einverständnis der Mutter unter Vorlage des Personalausweises/Passes der Mutter oder Nachweis über das alleinige Sorgerecht. Der Nachweis über das alleinige Sorgerecht wird üblicherweise mit Beschlüssen / Urteilen des Familien- bzw. Vormundschaftsgerichtes geführt.
- bei bestehender Vormundschaft: Die Vorlage der Bestallungsurkunde ist notwendig.
Formulare
Hinweise für Herne
Voraussetzungen
Hinweise für Herne
Die persönliche Anwesenheit des Antragstellers ist zwingend erforderlich.
Bei der Passbeantragung für minderjährige Personen müssen sowohl das Kind bzw. der*die Jugendliche als auch mindestens ein*e gesetzliche*r Vertreter*in persönlich anwesend sein.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Herne
Passgesetz
Verfahrensablauf
Hinweise für Herne
Als ergänzendes Angebot zu ortsansässigen Fotografen und Dienstleisterinnen bietet die Stadt Herne die Möglichkeit, für alle Herner Bürger*innen zum Zwecke der Beantragung eines Personendokumentes im Bürgeramt Herne-Mitte an einem Selbstbedienungsterminal Fotos zu erstellen. Bitte kommen Sie dafür 15 Minuten früher, vor Ihrem Termin, um die Dienstleistung in Anspruch zu nehmen. Es entstehen Kosten in Höhe von 7 Euro. Bürger*innen, die einen Termin im Rathaus Wanne haben, können bis zu 24 Stunden vor diesem Termin im Bürgeramt Herne-Mitte das Bild anfertigen. Die Kosten werden beim Termin im Rathaus Wanne abgerechnet.
Die Stadt Herne verschickt aus Kosten- und Umweltschutzgründen keine postalischen Abholbenachrichtigungen für Reisepässe. Der Produktions- bzw. Lieferstatus des Reisepasses kann online abgefragt werden. Hierzu erhalten Sie bei der Antragstellung ein entsprechendes Papier. Dies gilt nicht für Expresspässe!
Der alte Reisepass ist bei der Abholung im Original vorzulegen, auch wenn dieser bereits abgelaufen ist oder es sich um einen Kinderreisepass handelt. Die Vorlage entfällt, wenn der bisherige Reisepass verloren bzw. gestohlen wurde oder es sich um eine Erstausstellung handelt.
Die Bevollmächtigung einer anderen Person zur Abholung ist möglich. Bitte nutzen Sie den zur Verfügung gestellten Vordruck und beachten Sie die dortigen Hinweise.
Reisepässe für minderjährige Personen müssen durch eine*n gesetzliche*n Vertreter*in abgeholt werden.
Die voraussichtliche Bearbeitungszeit bei der Bundesdruckerei ist unter anderem abhängig von Reisegewohnheiten und damit einem erhöhten Antragsaufkommen. Sie erhalten üblicherweise bei der Antragstellung genauere Informationen, wann Ihr neuer Reisepass fertig ist. Die Abholung des Passes ist ohne Termin zu den Öffnungszeiten in der jeweiligen Liegenschaft (in der beantragt wurde) möglich.
Fristen
Fristtyp:
Bemerkung (für weitere Informationen zur Frist):
- Reiseausweis als Passersatz: Dauer der Reise, höchstens 1 Monat
Fristtyp:
Bemerkung (für weitere Informationen zur Frist):
vorläufiger Reisepass: bis zu 1 Jahr
Bearbeitungsdauer
Bemerkung für weitere Informationen zur Bearbeitungsdauer:
Ausstellung
- Reiseausweis als Passersatz: in der Regel innerhalb weniger Stunden
- vorläufiger Reisepass: mehrere Tage
Um Ihnen durch eine unzuständige deutsche Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat in dem Staat, wo Ihr Pass verloren gegangen ist oder gestohlen wurde) einen Reisepass oder vorläufigen Reisepass ausstellen zu können, muss die Passbehörde Ihres Wohnsitzes die Ermächtigung erteilen. Dies kann je nach Einzelfall und Erreichbarkeit der Behörde unterschiedlich lange dauern. Falls Sie auch ein Ausreisevisum benötigen, kann sich die Weiterreise zusätzlich verzögern.
Kosten
- Weitere mögliche Kosten:
für einen Reisepass im Express-Bestellverfahren: zusätzlich jeweils 32,00 EUR
Für Reisedokumente, die von den Vertretungsbehörden anderer EU-Staaten ausgestellt werden, fallen unterschiedlich hohe Gebühren an.
Beachten Sie, dass die Gebühren von Auslandsvertretungen ausschließlich in der jeweiligen Landeswährung eingenommen werden.
Hinweise (Besonderheiten)
Ist keine deutsche Auslandsvertretung vorhanden, wenden Sie sich an die Vertretungsbehörde eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU) im Reiseland.
Weitere Informationen
Hinweise für Herne
Welche Staaten zur Einreise einen Reisepass verlangen, können Sie unverbindlich beim Auswärtigen Amt oder der Botschaft des jeweiligen Landes auf Anfrage erfahren. Bitte informieren Sie sich vorab über die Einreisebestimmungen des jeweiligen Zielstaates.
Gegebenenfalls ist die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses möglich. Der Gesetzgeber hat für die Ausstellung des vorläufigen Reisepasses strenge Regeln aufgestellt, da es sich hier lediglich um ein Papierdokument handelt. Der vorläufige Reisepass wird von einigen Ländern zur Einreise nicht anerkannt!
Die Bundesdruckerei bietet für kurzfristige Reisen die Ausstellung eines Express-Passes an. Dieser ist in der Regel nach 5, spätestens jedoch nach 7 Werktagen nach Antragstellung verfügbar. Der Expresspass kostet einen Aufschlag von 32,00 Euro zu dem von Ihnen gewünschten Passformat (üblicherweise 70,00 + 32,00 Euro).
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 21.02.2024
Stichwörter
Hinweise für Herne