Reisepass Ersatz bei Passverlust im Ausland

    Passersatz bei Reisepassverlust im Ausland beantragen

    Wenn Sie Ihren Reisepass im Ausland verloren haben oder er Ihnen gestohlen wurde und Sie heim- oder weiterreisen möchten, müssen Sie sich im Ausland Ersatzreisedokumente ausstellen lassen. Diese beantragen sie bei der deutschen Auslandsvertretung im Reiseland.

    Beschreibung

    Wenn Sie Ihren Reisepass im Ausland verloren haben oder er Ihnen gestohlen wurde, müssen Sie Ersatzreisedokumente für die Heim- oder Weiterreise bei der deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Reiseland ausstellen lassen.

    Je nachdem, ob Sie direkt nach Deutschland zurückkehren oder noch in andere Länder einreisen wollen, muss entweder ein Reiseausweis, der nur für die Einreise nach Deutschland gilt, oder ein neuer Reisepass oder vorläufiger Reisepass ausgestellt werden.

    Beachten Sie, dass manche Länder bei der Ausreise den Einreisestempel im Reisepass als Nachweis der legalen Einreise verlangen. In diesen Fällen müssen Sie gegebenenfalls ein Ausreisevisum beantragen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_f190c62639f0476bdf5329db123c7a30

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 01.12.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Gemeinde Stemwede - Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Amtshausplatz 1

    32351 Stemwede

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 14.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gemeinde Stemwede - Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Amtshausplatz 1

    32351 Stemwede

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 14.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Stemwede

    • alter Reisepass oder Personalausweis
    • ein aktuelles Lichtbild entsprechend der verbindlichen Foto-Mustertafel
    • Personenstandsurkunde (Geburts- oder Heiratsurkunde)
    • gegebenenfalls Nachweis der deutschen Staatsbürgerschaft (nähere Auskünfte dazu erhalten sie in Ihrem zuständigen Bürgerbüro oder beim Bürgerservice)

    Formulare

    Hinweise für Stemwede

    Voraussetzungen

    Hinweise für Stemwede

    Um einen Reisepass eigenständig zu beantragen, müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein. Eine Antragstellung ist auch früher möglich, dann jedoch nur in Begleitung des Sorgeberechtigten (Vater, Mutter oder Vormund/ Pfleger). Bei gemeinsam lebenden Eltern genügt es, wenn ein Elternteil persönlich anwesend ist und vom anderen Elternteil eine formlose Vollmacht und der Ausweis (zur Überprüfung der Unterschrift) vorgelegt wird. Sie können eine formlose Vollmacht vorlegen. Dann muss jedoch das Einverständnis der Sorgeberechtigen vorliegen. Leben die Sorgeberechtigten nicht nur vorübergehend getrennt oder sind sie geschieden, kann die sorgeberechtigte Person, in deren Wohnung das Kind gemeldet ist, den Antrag stellen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Stemwede

    • Ausstellung eines Passes - § 6 Absatz 1 Passgesetz (PaßG)
    • Gültigkeitsdauer - § 5 Passgesetz (PaßG)
    • Lichtbild - § 5 Passverordnung (PassV)
    • Gebühren - § 15 Passverordnung (PassV)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Stemwede

    Für Ihren Besuch im Bürgerbüro der Gemeinde Stemwede vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin. Hierfür steht Ihnen unser Onlinedienst für Terminreservierungen zur Verfügung. Alternativ ist eine Terminvereinbarung auch telefonisch möglich.

    Fristen

    Fristtyp:

    Bemerkung (für weitere Informationen zur Frist):

    • Reiseausweis als Passersatz: Dauer der Reise, höchstens 1 Monat

    Fristtyp:

    Bemerkung (für weitere Informationen zur Frist):

    vorläufiger Reisepass: bis zu 1 Jahr

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Stemwede

    Die Ausstellungsdauer für Reisepässe beträgt ca. 3 - 4 Wochen

    Kosten

    • Weitere mögliche Kosten:

    für einen Reisepass im Express-Bestellverfahren: zusätzlich jeweils 32,00 EUR

    Für Reisedokumente, die von den Vertretungsbehörden anderer EU-Staaten ausgestellt werden, fallen unterschiedlich hohe Gebühren an.

    Beachten Sie, dass die Gebühren von Auslandsvertretungen ausschließlich in der jeweiligen Landeswährung eingenommen werden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Stemwede

    Bei Personen unter 16 Jahren ist der Antrag durch einen Erziehungsberechtigten zu stellen und im Regelfall die Einverständniserklärung des anderen Erziehungsberechtigten erforderlich. Zusätzlich kann die Vorlage weiterer Dokumente erforderlich sein, zum Beispiel Geburtsurkunde oder Abstammungsurkunde.

    Die Gültigkeitsdauer eines Reisepasses beträgt 10 Jahre, bei Personen unter 24 Jahren nur 6 Jahre.
    Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer Ihres Reisepasses ist nicht möglich.

    Für die Einreise in bestimmte Länder gibt es eine Mindestgültigkeit des Passes. Weiteres können Sie hierzu der Internetseite des Auswärtigen Amtes entnehmen (siehe Rubrik "Weiterführenden Links").

    Für besonders Reiselustige: auf Wunsch können Sie auch einen Reisepass mit 48 Seiten beantragen. In Eilfällen ist ein sogenannter "Expresspass" in verkürzter Zeit lieferbar.

    Ein vorläufiger Reisepass (Gültigkeit: 1 Jahr) wird nur dann ausgestellt, wenn dieser kurzfristig benötigt wird und der Expresspass nicht rechtzeitig durch die Bundesdruckerei in Berlin produziert werden kann. Den vorläufigen Reisepass bekommen Sie dann in der Regel direkt ausgehändigt.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Stemwede

    Gebührenfreie Leistungen:

    Sind Sie umgezogen? Die Eintragung des neuen Wohnorts in den Reisepass ist gebührenfrei.
    Ging Ihr Reisepass verloren oder wurde er gestohlen? Die Verlustmeldung ist gebührenfrei.

    Was ist zu tun, wenn jemand kurzfristig verreisen muss?

    • Grundsatz: Die Beantragung von ePässen hat Vorrang
    • Kann wegen kurzfristigen Antritts einer Reise voraussichtlich nicht rechtzeitig ein Reisepass ausgehändigt werden, ist eine Ausstellung im Expressverfahren (72 Stunden) möglich.
    • Wenn auch ein Expresspass nicht rechtzeitig ausgehändigt werden kann, kommt die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses in Betracht.

    Sollten noch weitere Fragen im Zusammenhang mit dem ePass und der Fingerabdruckerfassung bestehen, sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerbüros gern zu entsprechenden Auskünften bereit. 

    Vorläufiger Reisepass:

    • Der vorläufige Euro-Reisepass wird direkt ausgestellt.
    • Die Gültigkeit beträgt ein Jahr.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 21.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 01.03.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Stemwede

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de