Passersatz bei Reisepassverlust im Ausland beantragen
Hinweise für Preußisch Oldendorf
Wenn Sie Ihren Reisepass im Ausland verloren haben oder er Ihnen gestohlen wurde und Sie heimreisen möchten, müssen Sie Ersatzreisedokumente ausstellen lassen. Diese beantragen sie bei der deutschen Auslandsvertretung im Reiseland.
Beschreibung
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Wo muss ich meinen Reisepass beantragen?
Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses / Expressreisepasses ist am Ort der Hauptwohnung zu stellen. (Bürgerbüro)
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Vorzulegen sind
- Personalausweis
- ein aktuelles, biometrisches Passbild im Format 35 x 45 mm (nicht älter als sechs Monate!)
- Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde bzw. das Familienstammbuch
- bei Minderjährigen (für Kinderreisepass* oder Reisepass): die Zustimmung beider Elternteile
* [Der Kinderreisepass ist seit dem 01.01.2024 entfallen.]
Formulare
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Voraussetzungen
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Vorlegen aller erforderlichen Unterlagen.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Ersatzreisedokumente stellt Ihnen auf Antrag die deutsche Auslandsvertretung im Reiseland aus. Suchen Sie mit den erforderlichen Unterlagen die deutsche Botschaft, ein Generalkonsulat oder ein Konsulat auf (Honorarkonsuln sind nicht zur Ausstellung berechtigt).
Fristen
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Gültigkeit
- Reiseausweis: Dauer der Reise, höchstens einen Monat
- vorläufiger Reisepass: bis zu ein Jahr
Bearbeitungsdauer
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Ausstellung
- Reiseausweis: in der Regel innerhalb weniger Stunden
- vorläufiger Reisepass: mehrere Tage
Hinweise: Um Ihnen einen vorläufigen Reisepass ausstellen zu können, muss die Passbehörde Ihres Wohnsitzes die Ermächtigung erteilen. Dies kann je nach Einzelfall und Erreichbarkeit der Behörde unterschiedlich lange dauern. Falls Sie auch ein Ausreisevisum benötigen, kann sich die Weiterreise zusätzlich verzögern.
Kosten
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- Die Gebühr für einen Reisepass für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beträgt 37,50 € (Laufzeit: 6 Jahre).
- Die Gebühr für einen Reisepass für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben, beträgt 60,00 € (Laufzeit: 10 Jahre).
- In dringenden Fällen kann ein Expresspass beantragt werden; die zusätzliche Gebühr hierfür beträgt 32,00 €.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 21.02.2024
Stichwörter
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