Reisepass Ersatz bei Passverlust im AuslandOnline erledigen

    Passersatz bei Reisepassverlust im Ausland beantragen

    Wenn Sie Ihren Reisepass im Ausland verloren haben oder er Ihnen gestohlen wurde und Sie heim- oder weiterreisen möchten, müssen Sie sich im Ausland Ersatzreisedokumente ausstellen lassen. Diese beantragen sie bei der deutschen Auslandsvertretung im Reiseland.

    Beschreibung

    Hinweise für Herford

    Der Reisepass kann nur persönlich bei der Meldebehörde der Haupt- oder alleinigen Wohnung beantragt werden. 

    Bitte vereinbaren Sie über die " Online-Terminvergabe" einen Termin. 

    Einen Reisepass können Sie ab dem 18. Lebensjahr eigenständig beantragen.

    Kinderreisepass:

    Seit dem  1. Januar 2024 ist eine Neuausstellung und Verlängerung des Kinderreisepasses nicht mehr möglich. Bisher ausgestellte Kinderreisepässe behalten bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit.
    Das Dokument wird durch einen normalen Reisepass oder Personalausweis ersetzt.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_ecfcea3c3018163d07fb8bdb81055ae6

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 24.01.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerberatung

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    32052 Herford

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05221 189-810

    Fax: 05221 189-820

    Version

    Technisch geändert am 24.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Herford

    • alter Reisepass oder Personalausweis
    • ein aktuelles Lichtbild entsprechend der verbindlichen Foto-Mustertafel
      Wir bieten die Möglichkeit Ihr Lichtbild auch dirket in der Bürgeberatug (im Speed Capture) zu erstellen. Sie können das Bild direkt vor dem Termin machen.
    • Personenstandsurkunde (Geburts- oder Heiratsurkunde)
    • bei unter 18jährigen ist die schriftliche Einwilligung der Erziehungsberechtigten erforderlich,
      ein gesetzlicher Vertreter muss bei Antragstellung dabei sein
    • gegebenenfalls Nachweis der deutschen Staatsbürgerschaft
      (nähere Auskünfte dazu erhalten sie in Ihrem zuständigen Bürgerbüro oder beim Bürgerservice)

    Formulare

    Hinweise für Herford

    Voraussetzungen

    • Vorlegen aller erforderlichen Unterlagen

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Herford

    Verfahrensablauf

    • Ersatzreisedokumente stellt Ihnen auf Antrag die deutsche Auslandsvertretung im Reiseland aus. Suchen Sie mit den erforderlichen Unterlagen die deutsche Botschaft, ein Generalkonsulat oder ein Konsulat auf (Honorarkonsuln sind nicht zur Entgegennahme der Ausstellung berechtigt).
    • Gibt es keine deutsche Auslandsvertretung in Ihrem Reiseland, können Ihnen auch die Vertretungen anderer EU-Mitgliedstaaten Ersatzreisedokumente ausstellen. Mit einem solchen Ersatzreisedokument, ausgestellt durch die Auslandsvertretung eines anderen EU-Mitgliedstaats und nur wenige Tage gültig, können Sie nur in die EU zurückreisen.

    Fristen

    Fristtyp:

    Bemerkung (für weitere Informationen zur Frist):

    • Reiseausweis als Passersatz: Dauer der Reise, höchstens 1 Monat

    Fristtyp:

    Bemerkung (für weitere Informationen zur Frist):

    vorläufiger Reisepass: bis zu 1 Jahr

    Bearbeitungsdauer

    Bemerkung für weitere Informationen zur Bearbeitungsdauer:

    Ausstellung

    • Reiseausweis als Passersatz: in der Regel innerhalb weniger Stunden
    • vorläufiger Reisepass: mehrere Tage

    Um Ihnen durch eine unzuständige deutsche Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat in dem Staat, wo Ihr Pass verloren gegangen ist oder gestohlen wurde) einen Reisepass oder vorläufigen Reisepass ausstellen zu können, muss die Passbehörde Ihres Wohnsitzes die Ermächtigung erteilen. Dies kann je nach Einzelfall und Erreichbarkeit der Behörde unterschiedlich lange dauern. Falls Sie auch ein Ausreisevisum benötigen, kann sich die Weiterreise zusätzlich verzögern.

    Kosten

    Hinweise für Herford

    Reisepass jeweils

    • Gemäß § 15 Passverordnung (PassV) erheben die zuständigen Stellen folgende Verwaltungsgebühren für 

      • einen Reisepass an Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben, in Höhe von 70,00 Euro
      • einen Reisepass an Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, in Höhe von 37,50 Euro
      • einen Reisepasses mit 48 Seiten nach Anlage 1a zusätzlich 22,00 Euro
      • einen Reisepass im Expressverfahren zusätzlich 32,00 Euro
      • einen vorläufigen Reisepass in Höhe von 26,00 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    Ist keine deutsche Auslandsvertretung vorhanden, wenden Sie sich an die Vertretungsbehörde eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU) im Reiseland.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Herford

    Was ist zu tun, wenn jemand kurzfristig verreisen muss?

    • Grundsatz: Die Beantragung von ePässen hat Vorrang
    • Kann wegen kurzfristigen Antritts einer Reise voraussichtlich nicht rechtzeitig ein Reisepass ausgehändigt werden, ist eine Ausstellung im Expressverfahren (72 Stunden) möglich.
    • Wenn auch ein Expresspass nicht rechtzeitig ausgehändigt werden kann, kommt die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses in Betracht.

    Sollten noch weitere Fragen im Zusammenhang mit dem ePass, dem Kinderreisepass und der Fingerabdruckerfassung bestehen, sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bürgerberatung gern zu entsprechenden Auskünften bereit. 

    Für die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses benötigen wir:

    • den alten Reisepass oder einen Personalausweis
    • ein Lichtbild entsprechend der verbindlichen Foto-Mustertafel. 

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 21.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 01.03.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Herford

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de