Reisepass Ersatz bei Passverlust im AuslandOnline erledigen

    Passersatz bei Reisepassverlust im Ausland beantragen

    Wenn Sie Ihren Reisepass im Ausland verloren haben oder er Ihnen gestohlen wurde und Sie heim- oder weiterreisen möchten, müssen Sie sich im Ausland Ersatzreisedokumente ausstellen lassen. Diese beantragen sie bei der deutschen Auslandsvertretung im Reiseland.

    Beschreibung

    Hinweise für Bünde

    Der Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses kann nur persönlich im Bürgerbüro der Haupt- oder alleinigen Wohnung gestellt werden.

    Reisepass

    Einige Länder außerhalb der EU verlangen bei der Einreise einen gültigen Reisepass, der zwei bis drei Monate vor Reiseantritt beantragt werden sollte. Bis zum 24. Lebensjahr beträgt die Gültigkeit sechs Jahre, danach zehn Jahre.

    Jugendliche unter 18 Jahren benötigen die Unterschriften der Sorgeberechtigten.

    Wichtige Änderung ab dem 01.01.2024:

    Kinderreisepass

    Ab dem 01. Januar 2024 werden durch eine Änderung des Ausweis- u. Passrechts die Kinderreisepässe abgeschafft. Der Kinderreisepass wird durch den Reisepass und Personalausweis abgelöst. Für Auslandsreisen außerhalb der EU wird zukünftig ein Reisepass benötigt dieser kostet 37,50 Euro und hat eine Bearbeitungszeit von 4 - 6 Wochen. Reisen innerhalb der EU können mit einem Personalausweis angetreten werden. Hier beträgt die Bearbeitungszeit von 2 - 3 Wochen und kostet 22,80 Euro. Beide Ausweisdokumente haben eine Gültigkeit von 6 Jahre bei Personen die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Bitte beachten Sie, dass Ausweisdokumente Ihre Gültigkeit verlieren, wenn der Passinhaber auf dem Foto nicht mehr zu erkennen ist.

    Einige Länder akzeptieren auch bei Kindern nur biometrische, maschinenlesbare Reisepässe. Die Informtionen darüber finden Sie beim Auswärtiges Amt.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_69f09fe1195fd6a112aa165073a3c529

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 28.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 13+15

    32257 Bünde

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05223 161-467

    Version

    Technisch geändert am 22.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bünde

    Vorzulegen sind

    • das bisherige Dokument (Personalausweis bzw. Reisepass)
    • ein Lichtbild (biometrisch); Mindestgröße 35 x 45 Millimeter, dieses kann auch vor Ort erstellt werden. Eine Kopfbedeckung ist nur aus religiösen Gründen zulässig
    • Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde bzw. das Familienstammbuch
    • bei Minderjährigen (Reisepass): muss ein gesetzlicher Vertreter (Vater, Mutter oder Vormund) mit vor Ort sein, sowie die Zustimmung des zweiten gesetzlichen Vertreters vorliegen.

    Formulare

    Hinweise für Bünde

    Voraussetzungen

    • Vorlegen aller erforderlichen Unterlagen

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Bünde

    Verfahrensablauf

    • Ersatzreisedokumente stellt Ihnen auf Antrag die deutsche Auslandsvertretung im Reiseland aus. Suchen Sie mit den erforderlichen Unterlagen die deutsche Botschaft, ein Generalkonsulat oder ein Konsulat auf (Honorarkonsuln sind nicht zur Entgegennahme der Ausstellung berechtigt).
    • Gibt es keine deutsche Auslandsvertretung in Ihrem Reiseland, können Ihnen auch die Vertretungen anderer EU-Mitgliedstaaten Ersatzreisedokumente ausstellen. Mit einem solchen Ersatzreisedokument, ausgestellt durch die Auslandsvertretung eines anderen EU-Mitgliedstaats und nur wenige Tage gültig, können Sie nur in die EU zurückreisen.

    Fristen

    Fristtyp:

    Bemerkung (für weitere Informationen zur Frist):

    • Reiseausweis als Passersatz: Dauer der Reise, höchstens 1 Monat

    Fristtyp:

    Bemerkung (für weitere Informationen zur Frist):

    vorläufiger Reisepass: bis zu 1 Jahr

    Bearbeitungsdauer

    Bemerkung für weitere Informationen zur Bearbeitungsdauer:

    Ausstellung

    • Reiseausweis als Passersatz: in der Regel innerhalb weniger Stunden
    • vorläufiger Reisepass: mehrere Tage

    Um Ihnen durch eine unzuständige deutsche Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat in dem Staat, wo Ihr Pass verloren gegangen ist oder gestohlen wurde) einen Reisepass oder vorläufigen Reisepass ausstellen zu können, muss die Passbehörde Ihres Wohnsitzes die Ermächtigung erteilen. Dies kann je nach Einzelfall und Erreichbarkeit der Behörde unterschiedlich lange dauern. Falls Sie auch ein Ausreisevisum benötigen, kann sich die Weiterreise zusätzlich verzögern.

    Kosten

    Hinweise für Bünde

    Reisepass jeweils

    • bis zum 24. Lebensjahr 37,50 Euro
    • ab dem 24. Lebensjahr 70,00 Euro
    • maschinenlesbarer vorläufiger Reisepass 26,00 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    Ist keine deutsche Auslandsvertretung vorhanden, wenden Sie sich an die Vertretungsbehörde eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU) im Reiseland.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Bünde

    • Was ist zu tun, wenn jemand kurzfristig verreisen muss?

      • Grundsatz: Die Beantragung von ePässen hat Vorrang
      • Kann wegen kurzfristigen Antritts einer Reise voraussichtlich nicht rechtzeitig ein Reisepass ausgehändigt werden, ist eine Ausstellung im Expressverfahren (72 Stunden) möglich.
      • Wenn auch ein Expresspass nicht rechtzeitig ausgehändigt werden kann, kommt die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses in Betracht - nach Prüfung der gesetzlichen Grundlagen.

    Verlust des Reisepasses
    Setzen Sie sich bitte mit Ihrem Bürgerbüro oder Ihrer Bürgerberatung in Verbindung oder schauen Sie unter der Dienstleistung: Ausweise und Pässe: Verlustanzeige.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 21.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 01.03.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Bünde

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de