Reisepass Ersatz bei Passverlust im Ausland

    Passersatz bei Reisepassverlust im Ausland beantragen

    Hinweise für Eitorf

    Wenn Sie Ihren Reisepass im Ausland verloren haben oder er Ihnen gestohlen wurde und Sie heimreisen möchten, müssen Sie Ersatzreisedokumente ausstellen lassen. Diese beantragen sie bei der deutschen Auslandsvertretung im Reiseland.

    Beschreibung

    Hinweise für Eitorf

    Grundsätzlich besteht Passpflicht bei Reisen ins Ausland. In einige Staaten - vor allem in Europa - kann auch ein Personalausweis zur Einreise genutzt werden. Verbindliche Informationen hierzu erhalten Sie von den Behörden Ihres Reiseziellands. Er ist zehn Jahre gültig; bei Personen unter 24 Jahren sechs Jahre. Reisepässe können nicht verlängert werden. Bitte beachten Sie, dass der Reisepass in einigen Ländern über die Dauer des Aufenthaltes hinaus eine bestimmte Zeit gültig sein muss.

    Der Antrag für einen Reisepass sollte am Ort der Hauptwohnung persönlich gestellt werden. Wenn Sie heiraten und innerhalb sechs Wochen nach Eheschließung verreisen, bringen Sie dafür bitte eine Bestätigung über die anstehende Reise und die Bescheinigung des Standesamtes über den Tag der Eheschließung und die zukünftige Namensführung mit. Die Beantragung von neuen Ausweisdokumenten kann frühestens acht Wochen vor der Eheschließung erfolgen. 

    Bezüglich Änderungen von Daten des Reisepasses (Anschriftenänderung) wenden Sie sich an das Bürgeramt.

    Bearbeitungszeit/Bearbeitungsstand

    Nachdem Sie den Antrag gestellt haben, dauert es etwa fünf bis sechs Wochen, bis die Bundesdruckerei in Berlin Ihren Reisepass erstellt hat. 

    Express-Reisepass/Vorläufiger Reisepass

    Sie können sich einen Express-Reisepass ausstellen lassen. Dies dauert in der Regel drei Arbeitstage. Bitte beachten Sie, dass eine höhere Gebühr anfällt. In dringenden Fällen (zum Beispiel drei Tage vor Antritt einer Reise) können Sie sich einen vorläufigen Reisepass ausstellen lassen, dies allerdings nur in Verbindung mit einem endgültigen Reisepass. 

    Fertige Reisepässe können Sie an der Information im Eingangsbereich des Rathauses abholen!

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürger- und Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    53783 Eitorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02243 89-0

    Fax: 02243 89-179

    Version

    Technisch geändert am 17.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Eitorf

    • Bei Erstbeantragung den Kinderausweis bzw. Kinderreisepass, ansonsten das bisherige Dokument (falls vorhanden)
    • aktuelles, biometrietaugliches Lichtbild nach ICAO-Standard (Anforderungen: nicht älter als ein halbes Jahr, schwarz-weiß oder farbig, in der Größe von 35 mal 45 Millimeter im Hochformat ohne Rand in Frontalaufnahme, Gesichtshöhe 32-36 Millimeter vom Kinn bis zum Haaransatz. Beachten Sie bitte die Fotomustertafel der Bundesdruckerei.
    • Bei Beantragung nach Einbürgerung oder Eheschließung die Geburtsurkunde, Heiratsurkunde oder das Familienstammbuch. Eventuell Einbürgerungsurkunde, sofern die Einbürgerung erst kürzlich erfolgte.
    • Personalausweis
    Besonderheiten/zusätzliche Unterlagen bei der Antragstellung Minderjähriger:
    • Zustimmung beider Erziehungsberechtigten. Sind dieses die Eltern, genügt es jedoch, wenn ein Elternteil persönlich anwesend ist und vom anderen Elternteil eine Vollmacht und den Ausweis (Überprüfung der Unterschrift) vorlegt. Die Vollmacht kann formlos vorgelegt werden.
    • Wenn ein Elternteil verstorben ist, (soweit im Melderegister noch nicht vermerkt) eine Sterbeurkunde
    • Wenn die Ehe geschieden ist, der Sorgerechtsbeschluss (mit Rechtskraftvermerk)
    • Bei Ledigen eine Negativbescheinigung des Jugendamtes. Diese darf nicht älter als drei Monate sein.
    • Bei Betreuungen oder Pflegschaften, die das Aufenthaltsbestimmungsrecht mit Einwilligungsvorbehalt umfassen, die Bestellung zum Betreuer oder zur Betreuerin beziehungsweise der Gerichtsbeschluss
    zusätzlich beim vorläufigen Reisepass
    • Bei Beantragung (spätestens bei der Abholung) sollte eine Buchungsbestätigung oder ähnliches vorgelegt werden.

    Formulare

    Hinweise für Eitorf

    Voraussetzungen

    Hinweise für Eitorf

    Vorlegen aller erforderlichen Unterlagen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Eitorf

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Eitorf

    Ersatzreisedokumente stellt Ihnen auf Antrag die deutsche Auslandsvertretung im Reiseland aus. Suchen Sie mit den erforderlichen Unterlagen die deutsche Botschaft, ein Generalkonsulat oder ein Konsulat auf (Honorarkonsuln sind nicht zur Ausstellung berechtigt).

    Fristen

    Hinweise für Eitorf

    Gültigkeit

    • Reiseausweis: Dauer der Reise, höchstens einen Monat
    • vorläufiger Reisepass: bis zu ein Jahr

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Eitorf

    Ausstellung

    • Reiseausweis: in der Regel innerhalb weniger Stunden
    • vorläufiger Reisepass: mehrere Tage

    Hinweise: Um Ihnen einen vorläufigen Reisepass ausstellen zu können, muss die Passbehörde Ihres Wohnsitzes die Ermächtigung erteilen. Dies kann je nach Einzelfall und Erreichbarkeit der Behörde unterschiedlich lange dauern. Falls Sie auch ein Ausreisevisum benötigen, kann sich die Weiterreise zusätzlich verzögern.

    Kosten

    Hinweise für Eitorf

    • Ausstellung bis zum 24. Lebensjahr: 37,50 €
    • Ausstellung Expressreisepass bis zum 24.Lebensjahr: 69,50 €
    • Reisepass mit 48 Seiten bis zum 24.Lebensjahr: 59,50 €
    • Ausstellung Expressreisepass mit 48 Seiten bis zum 24.Lebensjahr: 91,50 €
    • Ausstellung ab dem 24. Lebensjahr: 70,00 €
    • Ausstellung Expressreisepass ab dem 24. Lebensjahr: 102,00 €
    • Reisepass mit 48 Seiten ab dem 24.Lebensjahr: 92,00 €
    • Ausstellung Expressreisepass mit 48 Seiten ab dem 24.Lebensjahr: 124,00 €
    • Ausstellung vorläufiger Reisepass 26,00 €

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Eitorf

    Weitere Informationen

    Hinweise für Eitorf

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 21.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 01.03.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Eitorf

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de