Reisepass Ersatz bei Passverlust im Ausland

    Passersatz bei Reisepassverlust im Ausland beantragen

    Wenn Sie Ihren Reisepass im Ausland verloren haben oder er Ihnen gestohlen wurde und Sie heim- oder weiterreisen möchten, müssen Sie sich im Ausland Ersatzreisedokumente ausstellen lassen. Diese beantragen sie bei der deutschen Auslandsvertretung im Reiseland.

    Beschreibung

    Hinweise für Wassenberg

    Hinweis: Die Herstellung des Reisepasses erfolgt durch die Bundesdruckerei Berlin und nimmt momentan ca. 8-10 Wochen in Anspruch!

     

    Reisepässe sind grundsätzlich für Reisen in alle Länder außerhalb der EU erforderlich. Unverbindliche aktuelle Informationen über die Einreisebestimmungen Ihres Reiseziels erhalten Sie beim Auswärtigen Amt  (http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/Uebersicht_Navi.html ).

    Achten Sie darauf, dass einige Staaten eine längere Gültigkeit des Reisepasses verlangen. Über die jeweiligen Sonderregelungen erteilen wir Ihnen gerne Auskunft.

    Antragstellung

    Da der Reisepass in erster Linie ein Identitätsdokument ist, kann die Antragstellung nur persönlich erfolgen (auch Kleinkinder müssen bei der Antragstellung anwesend sein).

    Kinder oder Jugendliche, die noch nicht 18 Jahre alt sind, müssen bei der Antragstellung von einer sorgeberechtigten Person begleitet werden. Im Regelfall üben beide Elternteile die elterliche Sorge aus und müssen daher auch beide den Reisepassantrag unterschreiben. Ist ein Elternteil verhindert, kann die Antragstellung auch durch den anderen Elternteil erfolgen. In diesem Fall wird jedoch das schriftliche Einverständnis des verhinderten Elternteils, sowie dessen Ausweis, benötigt. In Zweifelsfällen muss die Sorgeberechtigung gesondert nachgewiesen werden.

    Die Abgabe und anschließende Speicherung von Fingerabdrücken im Chip des Reisepasses, ist ab Vollendung des 6. Lebensjahres zwingend erforderlich.

    Wenn Sie in Wassenberg nur eine Nebenwohnung haben, sollten Sie den Antrag zweckmäßigerweise bei dem Einwohnermeldeamt am Ort Ihrer Hauptwohnung stellen.

    Format, Expressverfahren und vorläufiger Reisepass

    Die Ausstellung des Reisepasses erfolgt regelmäßig im Standard-Format mit 32 Seiten. Auf Wunsch und gegen einen Gebührenzuschlag kann auch ein Format mit 48 Seiten gewählt werden (z.B. für Geschäfts- oder Vielreisende).

    Steht der Reiseantritt kurz bevor, kann gegen einen Gebührenzuschlag ein Reisepass im Expressverfahren beantragt werden. Die Lieferung erfolgt innerhalb von 72 Stunden (3 Werktage). Sollte auch der Reisepass im Expressverfahren nicht rechtzeitig vor Reisebeginn fertig sein, kann Ihnen vor Ort im Bürgerbüro ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Geeignete Nachweise über die besondere Dringlichkeit, wie z.B. Flugtickets  oder andere Reiseunterlagen, sind auf Nachfrage vorzuweisen.

    Namensänderung durch anstehende Eheschließung

    Ändert sich durch eine anstehende Eheschließung zukünftig der Familienname, kann schon vorab ein neuer Reisepass mit dem künftig geltenden Namen beantragt werden, wenn sofort nach der Eheschließung eine Reise angetreten wird. Bei der Antragstellung, die frühestens 8 Wochen vor dem Termin beim Standesamt erfolgen kann, ist die Bescheinigung des Standesamtes über die Anmeldung der Eheschließung (früher Aufgebot) vorzulegen, aus der sich auch die künftige Namensführung ergibt. Die Aushändigung des fertigen Reisepasses kann erst nach vollzogener Eheschließung erfolgen.

    Den Reisepass müssen Sie nicht selbst abholen. Sie können sich durch eine andere volljährige Person vertreten lassen. Diese muss eine von Ihnen unterschriebene Vollmacht mitbringen, sich ausweisen können und Ihren bisherigen Reisepass (falls vorhanden) mitbringen.

     

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_c05d0326ef75cdafbd4cf97a52b33fa5

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 10.08.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Roermonder Straße 25-27

    41849 Wassenberg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02432 4900-310

    Fax: 02432 4900-119

    Version

    Technisch geändert am 13.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Wassenberg

    • Ein aktuelles und biometrisches Lichtbild
    • Bisheriger Reisepass, Personalausweis, Kinderausweis/Kinderreisepass
    • Sind Ihre Ausweisdokumente nicht mehr vorhanden und wurde Ihr letzter Personalausweis/Reisepass in den letzten 10 Jahren nicht in Wassenberg ausgestellt, bringen Sie bitte Ihr Familienstammbuch oder Ihre Geburts- oder Heiratsurkunde mit
    • Den alten Reisepass, auch wenn er ungültig ist, bzw. Ihren vorläufigen Reisepass oder gegebenenfalls den Kinderausweis/Kinderreisepass müssen wir Ihnen nach Ablauf der Gültigkeit einziehen bzw. entwerten.

    Bei Minderjährigen zusätzlich:

    • Zustimmungserklärung beider sorgeberechtigter Elternteile. Bei der Vorsprache nur eines Elternteils des/der Minderjährigen ist die Zustimmungserklärung des anderen sorgeberechtigten Elternteils oder eine Negativbescheinigung des Jugendamtes über das Sorgerecht erforderlich.
    • Die Ausweise der Sorgeberechtigten

    Bei geplanter Eheschließung und Namensänderung zusätzlich:

    • Bescheinigung über die Anmeldung der Eheschließung, aus der sich die zukünftige Namensführung ergibt

    Formulare

    Hinweise für Wassenberg

    Voraussetzungen

    • Vorlegen aller erforderlichen Unterlagen

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Wassenberg

    Verfahrensablauf

    • Ersatzreisedokumente stellt Ihnen auf Antrag die deutsche Auslandsvertretung im Reiseland aus. Suchen Sie mit den erforderlichen Unterlagen die deutsche Botschaft, ein Generalkonsulat oder ein Konsulat auf (Honorarkonsuln sind nicht zur Entgegennahme der Ausstellung berechtigt).
    • Gibt es keine deutsche Auslandsvertretung in Ihrem Reiseland, können Ihnen auch die Vertretungen anderer EU-Mitgliedstaaten Ersatzreisedokumente ausstellen. Mit einem solchen Ersatzreisedokument, ausgestellt durch die Auslandsvertretung eines anderen EU-Mitgliedstaats und nur wenige Tage gültig, können Sie nur in die EU zurückreisen.

    Fristen

    Fristtyp:

    Bemerkung (für weitere Informationen zur Frist):

    • Reiseausweis als Passersatz: Dauer der Reise, höchstens 1 Monat

    Fristtyp:

    Bemerkung (für weitere Informationen zur Frist):

    vorläufiger Reisepass: bis zu 1 Jahr

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Wassenberg

    Die Herstellung des Reisepasses erfolgt durch die Bundesdruckerei Berlin und nimmt momentan ca. 8-10 Wochen in Anspruch, im Expressverfahren etwa 3 Arbeitstage (keine Garantie). Der vorläufige Reisepass wird direkt im Bürgerbüro ausgestellt.

    Kosten

    • Weitere mögliche Kosten:

    für einen Reisepass im Express-Bestellverfahren: zusätzlich jeweils 32,00 EUR

    Für Reisedokumente, die von den Vertretungsbehörden anderer EU-Staaten ausgestellt werden, fallen unterschiedlich hohe Gebühren an.

    Beachten Sie, dass die Gebühren von Auslandsvertretungen ausschließlich in der jeweiligen Landeswährung eingenommen werden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Ist keine deutsche Auslandsvertretung vorhanden, wenden Sie sich an die Vertretungsbehörde eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU) im Reiseland.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Wassenberg

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 21.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 01.03.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de