Reisepass Ersatz bei Passverlust im Ausland

    Passersatz bei Reisepassverlust im Ausland beantragen

    Wenn Sie Ihren Reisepass im Ausland verloren haben oder er Ihnen gestohlen wurde und Sie heim- oder weiterreisen möchten, müssen Sie sich im Ausland Ersatzreisedokumente ausstellen lassen. Diese beantragen sie bei der deutschen Auslandsvertretung im Reiseland.

    Beschreibung

    Hinweise für Monschau

    Reisepässe können im hiesigen Bürgerbüro nur ausgestellt werden, wenn Ihr Hauptwohnsitz in der Stadt Monschau liegt.

    Sollten Sie im Ausland wohnen und den Reisepass hier ausstellen lassen möchten, setzen Sie sich bitte vorab mit uns in Verbindung.

    Das persönliche Erscheinen ist in jedem Fall erforderlich.

    Sind Ihre Ausweisdokumente nicht mehr vorhanden und wurde Ihr letzter Personalausweis / Reisepass nicht in Monschau ausgestellt, bringen Sie bitte Ihr Familienstammbuch oder Ihre Geburts- oder Heiratsurkunde mit.

     

    Reisepass allgemein
    Der Reisepass muss persönlich beantragt und eigenhändig unterschrieben werden. Er wird nicht von Amts wegen ausgestellt.

    Der Passinhaber muss selbst auf die Gültigkeit des Passes achten und bei Bedarf rechtzeitig einen neuen beantragen.

    Die Gültigkeitsdauer ist vom Alter abhängig. Vor Vollendung des 24. Lebensjahres gilt er sechs Jahre, ab Vollendung des 24. Lebensjahres zehn Jahre. Eine Verlängerung ist nicht möglich. Nach Ablauf der Gültigkeit muss bei Bedarf ein neuer beantragt werden.

    Bei Änderung des Wohnsitzes ist man verpflichtet, den Wohnort im Reisepass ändern zu lassen. Bei Änderung des Namens ist bei Bedarf ein neuer zu beantragen.

    Der Verlust oder ein Diebstahl sind umgehend zu melden.

    Reisen ins Ausland
    Die Passbehörden erteilen keine verbindlichen Auskünfte über die geltenden Einreisebestimmungen anderer Staaten. Hierüber haben sich die Reisenden bei den Behörden des Zielstaates zu erkundigen.
    Oder über das Auswärtige Amt: https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit

    Bei der Beantragung eines Reisepasses für Minderjährige ist zu beachten:
    Die Beantragung muss gemeinsam mit dem Kind erfolgen. Ab Vollendung des 10. Lebensjahres ist der Antrag vom Kind persönlich zu unterschreiben.

    Antragsteller nach Sorgerecht:
    Die Ausstellung eines Passes für unverheiratete Minderjährige bedarf der Beantragung beider Elternteile, wenn ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht und die Eltern zusammenleben. Die Antragstellung kann durch lediglich einen Elternteil erfolgen, wenn dabei das Vorliegen des Einverständnisses des anderen Elternteils schriftlich bestätigt wird und Zweifel an der Richtigkeit dieser Angabe nicht bestehen. Die Unterschrift des anderen Elternteils wird anhand eines Personaldokumentes (Personalausweis oder Reisepass) überprüft.

    Wenn beide Sorgeberechtigten getrennt leben, darf allein der den Reisepass beantragen, bei dem das Kind mit Zustimmung des anderen Sorgeberechtigten lebt.
    Bei alleinigem Sorgerecht: Der Sorgerechtsbeschluss mit Rechtskraftvermerk oder eine Negativerklärung des Jugendamtes ist vorzulegen.
    Bei Betreuung oder Pflegschaft, die das Aufenthaltsbestimmungsrecht um-fassen: Der Gerichtsbeschluss/die Bestallung (Bestellung einer Person zum Vormund) ist vorzulegen.

    Aktuelle Informationen zu den Einreisebestimmungen der Länder erhalten Sie über die jeweiligen Landesvertretungen (Botschaften, Konsulate). Diese Reise- und Sicherheitshinweise finden Sie auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes unter: Link

    Downloadbereich

    • Zustimmungserklärung Anträge von Minderjährigen

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_5be186c7629a4682791681401225f91e

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 21.06.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Laufenstraße 84

    52156 Monschau

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02472 81-241

    Fax: 02472 81-387

    Version

    Technisch geändert am 17.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Laufenstraße 84

    52156 Monschau

    Version

    Technisch geändert am 20.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Monschau

    • Sind die Personendaten im Melderegister unvollständig oder unrichtig, ist evtl. Geburts- oder Heiratsurkunde erforderlich
    • Personalausweis und im Besitz befindlicher Reisepass
    • aktuelles, biometrisches Lichtbild

    Formulare

    Hinweise für Monschau

    Voraussetzungen

    • Vorlegen aller erforderlichen Unterlagen

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Monschau

    Verfahrensablauf

    • Ersatzreisedokumente stellt Ihnen auf Antrag die deutsche Auslandsvertretung im Reiseland aus. Suchen Sie mit den erforderlichen Unterlagen die deutsche Botschaft, ein Generalkonsulat oder ein Konsulat auf (Honorarkonsuln sind nicht zur Entgegennahme der Ausstellung berechtigt).
    • Gibt es keine deutsche Auslandsvertretung in Ihrem Reiseland, können Ihnen auch die Vertretungen anderer EU-Mitgliedstaaten Ersatzreisedokumente ausstellen. Mit einem solchen Ersatzreisedokument, ausgestellt durch die Auslandsvertretung eines anderen EU-Mitgliedstaats und nur wenige Tage gültig, können Sie nur in die EU zurückreisen.

    Fristen

    Fristtyp:

    Bemerkung (für weitere Informationen zur Frist):

    • Reiseausweis als Passersatz: Dauer der Reise, höchstens 1 Monat

    Fristtyp:

    Bemerkung (für weitere Informationen zur Frist):

    vorläufiger Reisepass: bis zu 1 Jahr

    Bearbeitungsdauer

    Bemerkung für weitere Informationen zur Bearbeitungsdauer:

    Ausstellung

    • Reiseausweis als Passersatz: in der Regel innerhalb weniger Stunden
    • vorläufiger Reisepass: mehrere Tage

    Um Ihnen durch eine unzuständige deutsche Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat in dem Staat, wo Ihr Pass verloren gegangen ist oder gestohlen wurde) einen Reisepass oder vorläufigen Reisepass ausstellen zu können, muss die Passbehörde Ihres Wohnsitzes die Ermächtigung erteilen. Dies kann je nach Einzelfall und Erreichbarkeit der Behörde unterschiedlich lange dauern. Falls Sie auch ein Ausreisevisum benötigen, kann sich die Weiterreise zusätzlich verzögern.

    Kosten

    Hinweise für Monschau

    Bis zum 23. Lebensjahr: 37,50 € und ab dem 24. Lebensjahr: 70,00 €

    vorläufiger Reisepass (ein Jahr gültig): 26,00 €
    Reisepass mit 48 Seiten: zusätzlich 22,00 €

    Es besteht auch die Möglichkeit, einen Express-Reisepass zu beantragen, Dauer ca. 4 Arbeitstage.
    Gebühren:
    102,00 € ab 24 Jahre
    69,50 € für unter 24-Jährige

    Hinweise (Besonderheiten)

    Ist keine deutsche Auslandsvertretung vorhanden, wenden Sie sich an die Vertretungsbehörde eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU) im Reiseland.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Monschau

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 21.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 01.03.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Monschau

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de