Passersatz bei Reisepassverlust im Ausland beantragen
Wenn Sie Ihren Reisepass im Ausland verloren haben oder er Ihnen gestohlen wurde und Sie heim- oder weiterreisen möchten, müssen Sie sich im Ausland Ersatzreisedokumente ausstellen lassen. Diese beantragen sie bei der deutschen Auslandsvertretung im Reiseland.
Beschreibung
Hinweise für Leverkusen
Für die Vorsprache ist vorab ein Termin online zu vereinbaren.
Antragstellung
Sofern Sie in Leverkusen Ihren alleinigen Wohnsitz oder Ihre Hauptwohnung haben, leitet das Bürgerbüro Ihren Passantrag an die Bundesdruckerei in Berlin weiter. Dort erfolgt die Produktion Ihres Reisepasses und rund vier Wochen später können Sie ihn abholen.
Sollten Sie Ihren Reisepass früher benötigen, haben Sie die Möglichkeit einen sogenannten "express-ePass" zu bestellen (siehe Gebührenübersicht unter "Details").
Für "Vielreisende" besteht zudem die Möglichkeit der Beantragung eines 48-Seiten-ePasses (statt 32 Seiten). Auch diesen Pass können Sie im "express-Verfahren" bestellen (siehe Gebührenübersicht).
Die im "express-Verfahren" beantragten Reisepässe liegen rund drei bis fünf Werktage nach Antragstellung im Rathaus zur Abholung bereit.
Den Antrag müssen Sie persönlich stellen. Sie können sich dabei nicht durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen.
Der Reisepass enthält einen Chip auf dem neben dem Lichtbild auch die Fingerabdrücke gespeichert sind. Bei Kindern unter sechs Jahren werden jedoch keine Fingerabdrücke erfasst.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Leverkusen
- Personalausweis / bisheriger Reisepass / Kinderausweis / Kinderreisepass / Identitätsnachweis
- Neues biometrisches Passfoto (das Bild muss der Fotomustertafel entsprechen
- Bei Minderjährigen (unter 18 Jahren) ist bei Antragstellung die persönliche Vorsprache mindestens eines Elternteils erforderlich.
Seit 2.11.2007 werden bei der Aufnahme des Antrages vom Antragsteller Fingerabdrücke benötigt, die im Chip des Passes gespeichert werden. Dafür stehen im Bürgerbüro "Fingerabdruck-Scanner" zur Verfügung. Eine Speicherung dieser Abdrücke außerhalb des Chips erfolgt nicht.
Auf Wunsch können Sie die im Chip Ihres Reisepasses gespeicherten Daten bei Abholung einsehen.
Formulare
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Voraussetzungen
- Vorlegen aller erforderlichen Unterlagen
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Leverkusen
Verfahrensablauf
- Ersatzreisedokumente stellt Ihnen auf Antrag die deutsche Auslandsvertretung im Reiseland aus. Suchen Sie mit den erforderlichen Unterlagen die deutsche Botschaft, ein Generalkonsulat oder ein Konsulat auf (Honorarkonsuln sind nicht zur Entgegennahme der Ausstellung berechtigt).
- Gibt es keine deutsche Auslandsvertretung in Ihrem Reiseland, können Ihnen auch die Vertretungen anderer EU-Mitgliedstaaten Ersatzreisedokumente ausstellen. Mit einem solchen Ersatzreisedokument, ausgestellt durch die Auslandsvertretung eines anderen EU-Mitgliedstaats und nur wenige Tage gültig, können Sie nur in die EU zurückreisen.
Fristen
Fristtyp:
Bemerkung (für weitere Informationen zur Frist):
- Reiseausweis als Passersatz: Dauer der Reise, höchstens 1 Monat
Fristtyp:
Bemerkung (für weitere Informationen zur Frist):
vorläufiger Reisepass: bis zu 1 Jahr
Bearbeitungsdauer
Bemerkung für weitere Informationen zur Bearbeitungsdauer:
Ausstellung
- Reiseausweis als Passersatz: in der Regel innerhalb weniger Stunden
- vorläufiger Reisepass: mehrere Tage
Um Ihnen durch eine unzuständige deutsche Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat in dem Staat, wo Ihr Pass verloren gegangen ist oder gestohlen wurde) einen Reisepass oder vorläufigen Reisepass ausstellen zu können, muss die Passbehörde Ihres Wohnsitzes die Ermächtigung erteilen. Dies kann je nach Einzelfall und Erreichbarkeit der Behörde unterschiedlich lange dauern. Falls Sie auch ein Ausreisevisum benötigen, kann sich die Weiterreise zusätzlich verzögern.
Kosten
Hinweise für Leverkusen
Hinweise (Besonderheiten)
Ist keine deutsche Auslandsvertretung vorhanden, wenden Sie sich an die Vertretungsbehörde eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU) im Reiseland.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 21.02.2024
Stichwörter
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