Passersatz bei Reisepassverlust im Ausland beantragen
Wenn Sie Ihren Reisepass im Ausland verloren haben oder er Ihnen gestohlen wurde und Sie heim- oder weiterreisen möchten, müssen Sie sich im Ausland Ersatzreisedokumente ausstellen lassen. Diese beantragen sie bei der deutschen Auslandsvertretung im Reiseland.
Beschreibung
Hinweise für Heiligenhaus
Ein Reisepass wird auf Antrag deutschen Staatsangehörigen ausgestellt. Für die Beantragung eines Reisepasses ist eine persönliche Vorsprache erforderlich. In dringenden Fällen besteht die Möglichkeit, einen Express-Reisepass innerhalb von drei Werktagen (72 Stunden) zu erstellen. Es handelt sich hierbei um einen üblichen Reisepass, welcher gesondert hergestellt wird.
Ein vorläufiger Reisepass wird nur ausgestellt, wenn glaubhaft gemacht wird (z.B. durch Buchungsbestätigung), dass dieser sofort benötigt wird und kein Expresspass mehr ausgestellt werden kann. Für Vielreisende gibt es einen Reisepass, der 48 Seiten umfasst. Für Reisen ins Ausland muss rechtzeitig im Vorfeld ein Ausweisdokument beantragt werden. Weitere Informationen zu den Einreisebestimmungen und zu den erforderlichen Reisedokumenten je Staat erhalten Sie auf der Homepage des Auswärtigen Amtes.
Besonderheiten für Personen unter 18 Jahren:
Sofern der Reisepass an Personen vor Vollendung des 18. Lebensjahres ausgehändigt werden soll, ist die Einverständniserklärung (Vollmacht) beider Erziehungsberechtigten notwendig (bitte auf Unterschriftsgleichheit von Vollmacht und Ausweis achten).
Ein Elternteil und die antragstellende Person müssen bei der Beantragung anwesend sein. Sofern ein Elternteil das alleinige Sorgerecht besitzt, ist hierfür ein Nachweis erforderlich.
Weitere Informationen, einschließlich Reisebedingungen, Sicherheitswarnungen und aktuellen Hinweisen zu Ihrem Reiseland, finden Sie unter folgendem Link: www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
I.2.2 Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02056 13-0
E-Mail: buergerbuero@heiligenhaus.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Heiligenhaus
- Bei der Erstaustellung eines Ausweises sowie bei Verlust ist eine Geburtsurkunde / Heiratsurkunde im Original vorzulegen
- Urkunden, welche im Ausland ausgestellt wurden, müssen zusammen mit einer deutschen Übersetzung vorgelegt werden, die von einem in Deutschland (=von einem deutschen Gericht) zugelassenen Übersetzer gefertigt worden sein sollte
- 1 AKTUELLES biometrisches Passfoto
- Bisheriger Personalausweis / Reisepass / Kinderreisepass
- Bei Personen unter 18 Jahren zusätzlich: Einverständniserklärung und Ausweisdokumente beider Elternteile
Formulare
Hinweise für Heiligenhaus
Voraussetzungen
- Vorlegen aller erforderlichen Unterlagen
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Heiligenhaus
Verfahrensablauf
- Ersatzreisedokumente stellt Ihnen auf Antrag die deutsche Auslandsvertretung im Reiseland aus. Suchen Sie mit den erforderlichen Unterlagen die deutsche Botschaft, ein Generalkonsulat oder ein Konsulat auf (Honorarkonsuln sind nicht zur Entgegennahme der Ausstellung berechtigt).
- Gibt es keine deutsche Auslandsvertretung in Ihrem Reiseland, können Ihnen auch die Vertretungen anderer EU-Mitgliedstaaten Ersatzreisedokumente ausstellen. Mit einem solchen Ersatzreisedokument, ausgestellt durch die Auslandsvertretung eines anderen EU-Mitgliedstaats und nur wenige Tage gültig, können Sie nur in die EU zurückreisen.
Fristen
Fristtyp:
Bemerkung (für weitere Informationen zur Frist):
- Reiseausweis als Passersatz: Dauer der Reise, höchstens 1 Monat
Fristtyp:
Bemerkung (für weitere Informationen zur Frist):
vorläufiger Reisepass: bis zu 1 Jahr
Bearbeitungsdauer
Bemerkung für weitere Informationen zur Bearbeitungsdauer:
Ausstellung
- Reiseausweis als Passersatz: in der Regel innerhalb weniger Stunden
- vorläufiger Reisepass: mehrere Tage
Um Ihnen durch eine unzuständige deutsche Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat in dem Staat, wo Ihr Pass verloren gegangen ist oder gestohlen wurde) einen Reisepass oder vorläufigen Reisepass ausstellen zu können, muss die Passbehörde Ihres Wohnsitzes die Ermächtigung erteilen. Dies kann je nach Einzelfall und Erreichbarkeit der Behörde unterschiedlich lange dauern. Falls Sie auch ein Ausreisevisum benötigen, kann sich die Weiterreise zusätzlich verzögern.
Kosten
- Weitere mögliche Kosten:
für einen Reisepass im Express-Bestellverfahren: zusätzlich jeweils 32,00 EUR
Für Reisedokumente, die von den Vertretungsbehörden anderer EU-Staaten ausgestellt werden, fallen unterschiedlich hohe Gebühren an.
Beachten Sie, dass die Gebühren von Auslandsvertretungen ausschließlich in der jeweiligen Landeswährung eingenommen werden.
Hinweise (Besonderheiten)
Ist keine deutsche Auslandsvertretung vorhanden, wenden Sie sich an die Vertretungsbehörde eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU) im Reiseland.
Weitere Informationen
Hinweise für Heiligenhaus
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 21.02.2024
Stichwörter
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