Reisepass Ersatz bei Passverlust im Ausland

    Reisepass Ausstellung mit Wohnsitz Niederlande

    Wenn Sie Ihren Reisepass im Ausland verloren haben oder er Ihnen gestohlen wurde und Sie heim- oder weiterreisen möchten, müssen Sie sich im Ausland Ersatzreisedokumente ausstellen lassen. Diese beantragen sie bei der deutschen Auslandsvertretung im Reiseland.

    Beschreibung

    Hinweise für Goch

    Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit haben und im Ausland wohnen, dann können Sie Ihren Reisepass in der für Sie zuständigen deutschen Auslandsvertretung beantragen (Botschaft oder Konsulat). Sie müssen den Reisepass grundsätzlich persönlich beantragen. Damit Ihr Antrag bearbeitet werden kann, muss zunächst beim zuständigen Konsulat eine Unbedenklichkeitsbescheinigung angefordert werden. Dies geschieht durch die Meldebehörde. Erst wenn diese vorliegt und keine Versagungsgründe vorliegen, kann der Antrag abschließend bearbeitet werden. Welche Unterlagen ebenfalls benötigt werden finden Sie unter "benötigte Unterlagen". Ohne diese in ein Antrag nicht möglich.

    Reisepässe können auch im Expressverfahren beantragt werden. Sobald die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Konsulates vorliegt, liegt die Dauer der Zustellung bei ca. 4 bis 5 Werktagen. Eine Garantie für die pünktliche Lieferung kann nicht übernommen werden, da die Herstellung von der Bundesdruckerei in Berlin vorgenommen wird.

    Wenn Sie Ihren Reisepass verloren haben oder er Ihnen gestohlen wurde und Ihnen ist die Rückkehr nach Deutschland nicht möglich,  kann die Auslandsvertretung Ihnen einen Reiseausweis zur Rückkehr ausstellen. Diese Papiere werden für die Dauer der beabsichtigten Reise, höchstens aber für einen Monat ausgestellt. Sie berechtigen nur zur Rückkehr nach Deutschland, nicht aber zur Weiterreise in andere Länder. Im Falle eines Passverlustes melden Sie sich bitte bei der nächstgelegenen Auslandsvertretung.

    Online-Dienst

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 2

    47574 Goch

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 28 23 / 320 - 300

    E-Mail: buergerservice@goch.de

    Version

    Technisch geändert am 28.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Goch

    Biometrisches Lichtbild, Personalausweis bzw. Reisepass, wenn vorhanden, Geburtsurkunde, Nachweis der aktuellen Namensführung(z.B. Heiratsurkunde, Erklärung Wiederannahme Geburtsname), Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit (z.B. Staatsangehörigkeitsausweis), Nachweis des aktuellen Wohnsitzes (Meldebescheinigung mit Angabe Staatsangehörigkeit), Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten

    Formulare

    Hinweise für Goch

    Voraussetzungen

    Hinweise für Goch

    • Sie haben die deutsche Staatsbürgerschaft inne
    • Es dürfen keine Gründe vorliegen, die gegen die Ausstellung eines Reisepasses sprechen
    • Es können alle erforderlichen Unterlagen vorgelegt werden

    Bei Personen unter 18 Jahren müssen die Eltern eine schriftliche Zustimmung erteilen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Goch

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Goch

    Sie müssen den Reisepass persönlich beantragen.

    • Bitte wenden Sie sich an die Auslandsvertretung vor Ort und vereinbaren ggf. einen Termin
    • Sie müssen auf jeden Fall persönlich erscheinen, da Sie persönlich identifiziert werden und Ihre Fingerabdrücke abgenommen werden müssen
    • Reisepässe werden zentral hergestellt und der Auslandsvertretung nach Fertigstellung übersandt

    Fristen

    Fristtyp:

    Bemerkung (für weitere Informationen zur Frist):

    • Reiseausweis als Passersatz: Dauer der Reise, höchstens 1 Monat

    Fristtyp:

    Bemerkung (für weitere Informationen zur Frist):

    vorläufiger Reisepass: bis zu 1 Jahr

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Goch

    • Ein Monat (Reisepass, ca.)
    • 5 Tagen (Expressreisepass (keine Garantie))

    Kosten

    Hinweise für Goch

    • Reisepass für Deutsche die im Ausland leben ab 24 Jahren: 140,00€
      Zahlungsziel:
      bei Beantragung
    • Expresseisepass für Deutsche die im Ausland leben ab 24 Jahren: 172,00€
      Zahlungsziel:
      bei Beantragung
    • Reisepass für Deutsche die im Ausland leben unter 24 Jahren: 75,00€
      Zahlungsziel:
      bei Beantragung
    • Expressreisepass für Deutsche die im Ausland leben unter 24 Jahren: 107,00€
      Zahlungsziel:
      bei Beantragung

    Hinweise (Besonderheiten)

    Ist keine deutsche Auslandsvertretung vorhanden, wenden Sie sich an die Vertretungsbehörde eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU) im Reiseland.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Goch

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 21.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 01.03.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Goch

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de