Genehmigung des Fischfans mit Elektrizität
Beschreibung
Für bestimmte Zwecke kann Ihnen die Behörde auf Antrag erlauben, Fische unter Anwendung von Strom zu fangen.
Dazu gehören:
- Fang von Laichfischen
- Bestandsaufnahmen zur Beweissicherung oder zur Erstellung von Hegeplänen
- wissenschaftliche Untersuchungen oder
- die nachhaltige und mit anderen Fischereigeräten nicht erreichbare Gewässerbewirtschaftung.
Des Weiteren werden verschiedene Anforderungen an das Elektrofangerät und an dessen Betreiber und Betreiberinnen gestellt.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Stemwede
1. Jahres- oder Fünfjahresfischereischein
- Prüfungszeugnis (bei erstmaliger Ausstellung)
- Lichtbild
- Personalausweis
2. Jugendfischereischein
- Kinderausweis oder Geburtsurkunde
- Lichtbild
3. Sonderfischereischein
- Personalausweis
- Lichtbild
- evtl. ärztliche Bescheinigung
Bei der Verlängerung einer der Ausweise ist der bisherige Fischereischein vorzulegen.
Voraussetzungen
Hinweise für Stemwede
- Wohnsitz in Stemwede
Jugendfischereischein:
- Mindestalter: 10 Jahre, Höchstalter: 15 Jahre
- eine Prüfung ist nicht erforderlich
- Inhaberinnen und Inhaber eines Jugendfischereischeines dürfen nur in Begleitung von Personen angeln, die im Besitz eines Jahres- bzw. eines Fünfjahresfischereischeines sind.
Jahres- oder Fünfjahresfischereischein:
- Mindestalter: 14 Jahre
- erfolgreich abgelegte Fischerprüfung in NRW
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Stemwede
§ 31 Abs. 1 Landesfischereigesetz
Verfahrensablauf
Hinweise für Stemwede
Für Ihren Besuch im Bürgerbüro der Gemeinde Stemwede vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin. Hierfür steht Ihnen unser Onlinedienst für Terminreservierungen zur Verfügung. Alternativ ist eine Terminvereinbarung auch telefonisch möglich.
Fristen
Hinweise für Stemwede
Jugendfischereischein gültig für das Kalenderjahr bis zum Ende des Jahres (31.12.)
Jahresfischereischein gültig für das Kalenderjahr bis zum Ende des Jahres (31.12.)
Fünfjahresfischereischein gültig für 5 Jahre bis zum Ende des Jahres (31.12.)
Ein in NRW ausgestellter Fischereischein kann maximal 4 mal verlängert werden. Fischereischeine aus anderen Bundesländern können nicht verlängert werden.
Ab dem 01.10. jeden Jahres ist es möglich, die Verlängerung für den kommenden Zeitraum (ab 01.01.) zu beantragen.
Ein neuer Schein wird nur ausgestellt, wenn das Bild nicht mehr erkennbar oder kein Verlängerungsfeld mehr frei ist.
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Stemwede
Ein in einem anderen Land der Bundesrepublik Deutschland ausgestellter Fischereischein gilt auch in NRW, wenn Sie zum Zeitpunkt der Ausstellung des Fischereischeins Ihren ständigen Wohnsitz in diesem Land gehabt haben. Eine Verlängerung solcher Scheine ist in NRW nicht möglich.
Personen, die im Geltungsbereich des Grundgesetzes gar nicht oder für nicht länger als ein Jahr gemeldet sind, kann ohne Fischerprüfung ein Jahresfischereischein erteilt werden. Dafür müssen Sie nachweisen, dass Sie in Ihrem Heimatland einen Fischereischein haben.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 25.06.2024
Stichwörter
Hinweise für Stemwede