Hundesteuer Festsetzung

    Hundesteuer Festsetzung

    Hinweise für Werl

    Beschreibung

    Hinweise für Werl

     

    Nach der Anmeldung des Hundes erfolgt der Versand der Hundemarke mit Gebührenbescheid! Bei der Abmeldung benötigen wir die Hundemarke und einen Nachweis über den Verbleib des Tieres. Bei Zuzug nach Werl ist der Hund am alten Wohnort abzumelden.

    Nutzen Sie hierzu ganz bequem unseren Online-Service.

     

    Bei Anmeldung eines Hundes mit einer Schulterhöhe über 40 Zentimeter oder einem Gewicht von mehr als 20 Kilogramm besteht Anzeigepflicht bei der Abteilung für Sicherheit und Ordnung, Stephanie Nickel. Dieser bedarf es grundsätzlich bei der Haltung gefährlicher Hunde (Kampfhunde).

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 26.04.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Steuern und Abgaben

    Adresse

    Hausanschrift

    Hedwig-Dransfeld-Straße 23

    59457 Werl

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02922 800-0

    Fax: 02922 8002099

    E-Mail: post@werl.de

    Version

    Technisch geändert am 25.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Werl

    • Personalausweis
    • Reisepass
    • Bei Anmeldung eines 20/40 Hundes müssen bei der Anzeige Kopie des Hundesteuerbescheides, Chipnummer, Sachkundenachweis und Haftpflichtversicherung vorgelegt werden!

    Formulare

    Hinweise für Werl

    Voraussetzungen

    Hinweise für Werl

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Werl

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Werl

    Fristen

    Hinweise für Werl

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Werl

    Kosten

    Hinweise für Werl

    82,00 Euro   pro Hund

    2 Hunde      je Hund 94,00 Euro

    3 und mehr  je Hund 106,00 Euro

     

    Befreiung:
    1. Wer sich bis zu 2 Monaten hier aufhält und seinen Hund sonst irgendwo versichert hat oder dort befreit ist (Nachweis)
    2. für Hunde, die ausschließlich zum Schutz oder zur Hilfe Tauber, Blinder oder sonst hilfloser Personen dienen (Merkzeichen: B, BI, aG, H)
    3. Hunden von Schäfern in der erforderlichen Anzahl
     

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Werl

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 13.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de