Hundesteuer FestsetzungOnline erledigen

    Hundesteuer Festsetzung

    Hinweise für Herne

    Beschreibung

    Hinweise für Herne

    Gegenstand der Steuer ist das Halten von Hunden im Stadtgebiet zu persönlichen Zwecken.

    Die An- bzw. Abmeldung Ihres Hundes kann beim Fachbereich Steuern und Zahlungsabwicklung, Abteilung Steuern erfolgen

    • als Online-Dienstleistung auf dieser Seite,
    • telefonisch unter 02323/16-4529 oder 
    • per Telefax an 02323/1612339220.

     

    Sie können Ihren Hund persönlich in folgender Dienststelle anmelden oder abmelden:

    • Fachbereich Steuern und Zahlungsabwicklung, Abteilung Steuern, Zimmer 612, Freiligrathstraße 12, 44623 Herne

     

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_01f11860bde33016d3174669f328312d

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 10.03.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Abteilung 25/1 - Steuern

    Adresse

    Hausanschrift

    Freiligrathstraße 12

    44623 Herne

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02323 16-1628

    Fax: 02323 16-12339220

    Version

    Technisch geändert am 10.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Herne

    Bei Abmeldung: Tierarztbescheinigung, Kaufvertrag, Abnahmevertrag usw.

    Formulare

    Hinweise für Herne

    Voraussetzungen

    Hinweise für Herne

    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

    Hinweise für Herne

    Fristen

    Hinweise für Herne

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Herne

    Kosten

    Hinweise für Herne

    Die Hundesteuer beträgt ab dem 1. Januar 2018 jährlich, wenn von einem Hundehalter / einer Hundehalterin oder von mehreren Personen gemeinsam

    • ein Hund gehalten wird 152 Euro
    • zwei Hunde gehalten werden 188 Euro je Hund
    • drei oder mehr Hunde gehalten werden 206 Euro je Hund
    • ein gefährlicher Hund oder ein Hund bestimmter Rasse gehalten wird 250 Euro
    • zwei oder mehr gefährliche Hunde oder Hunde bestimmter Rassen gehalten werden 310 Euro je Hund

     

    Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen die Gefährlichkeit nach § 3 Absatz 3 Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz - LHundG NRW) festgestellt worden ist und nach § 3 Absatz 2 LHundG NRW Hunde der Rassen

    • Pittbull Terrier
    • American Staffordshire Terrier
    • Staffordshire Bullterrier
    • Bullterrier und deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden.

     

    Hunde bestimmter Rassen im Sinne sind nach § 10 Absatz 1 LHundG NRW Hunde der Rassen

    • Alano,
    • American Bulldog,
    • Bullmastiff, Mastiff,
    • Mastino Espanol,
    • Mastino Napoletano,
    • Fila Brasileiro,
    • Dogo Argentino,
    • Rottweiler,
    • Tosa Inu und deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden.

     

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Herne

    Weitere Informationen

    Hinweise für Herne

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 13.07.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Herne

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de