Hundesteuer Festsetzung
Hinweise für Paderborn
Beschreibung
Hinweise für Paderborn
Die Hundesteuer in der Stadt Paderborn beträgt ab 2006 jährlich
Steuersatz, wenn ein Hund gehalten wird
72,00 EUR
Steuersatz, wenn zwei Hunde gehalten werden
90,00 EUR je Hund
Steuersatz, wenn drei oder mehr Hunde gehalten werden
108,00 EUR je Hund
Steuersatz, wenn Hunde gehalten werden:
nach § 3 Landeshundegesetz
600,00 EUR je Hund
nach § 10 Landeshundegesetz
300,00 EUR je Hund
und ist quartalsweise zu zahlen (Zahltermine: 15.02., 15.05., 15.08., 15.11.).
Zu § 3 Landeshundegesetz zählen:
Pittbull Terrier
American Staffordshire Terrier
Staffordshire Bullterrier
Bullterrier
oder Kreuzungen dieser Rassen mit Hunden anderer Rassen oder Mischlingen.
Zu § 10 Landeshundegesetz zählen:
Alano
American Bulldog
Bullmastiff
Mastiff
Mastino Espanol
Mastino Napoletano
Fila Brasileiro
Dogo Argentino
Rottweiler
Tosa Inu
oder Kreuzungen dieser Rassen mit Hunden anderer Rassen oder Mischlingen.
Der Hundesteuerbescheid und die Hundesteuermarke werden Ihnen vom Amt für Finanzen, Abteilung Steuern zugesandt, nachdem Sie Ihren Hund angemeldet haben. Bitte nutzen Sie dazu die Onlinedienstleistung "Hunde (An- und Abmeldung)" unter der Rubrik "Verwandte Dienstleistungen".
Steuerermäßigung und Steuerbefreiung
Die Hundesteuer kann bei Nachweis von Ermäßigungs- oder Befreiungsvoraussetzungen reduziert werden. Weitere Informationen erhalten Sie unter der Rubrik "Verwandte Dienstleistungen".
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
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