Hundesteuer FestsetzungOnline erledigen

    Hundesteuer Festsetzung

    Hinweise für Hövelhof

    Beschreibung

    Hinweise für Hövelhof

    Bei der Anmeldung von Hunden sind je nach Kategorie des Hundes unterschiedliche Unterlagen erforderlich.    
    Anmeldung eins großen Hundes nach § 11 Abs. 1 Landeshundegesetz - trifft zu, wenn der ausgewachsene Hund eine Widerristhöhe von mehr als 40 cm hat oder schwerer ist als 20 kg. Kleine Hunde haben dementsprechend eine Widerristhöhe von weniger als 40 cm oder wiegen unter 20 Kg.

    Anmeldung eines Hundes bestimmter Rassen gem. § 10 Abs. 1 Landeshundegesetz. Das sind folgende Rassen:

    1. Alano
    2. American Bulldog
    3. American Staffordshire Terrier
    4. Bullmastiff
    5. Bullterrier
    6. Dogo Argentino
    7. Fila Brasileiro
    8. Mastiff
    9. Mastino Espanol
    10. Mastino Napoletano
    11. Pitbull Terrier
    12. Rottweiler
    13. Staffordshire Bullterrier
    14. Tosa Inu

    sowie Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden.

    Anmeldung eines gefährlichen Hundes im Sinne des § 3 Abs. 2 Landeshundegesetz

    Gefährliche Hunde sind:
    1. American-Staffordshire-Terrier
    2. Bull-Terrier
    3. Pitbull-Terrier
    4. Staffordshire-Bullterrier
    5. sowie Kreuzungen untereinander oder deren Kreuzungen mit anderen Rassen

    6. nach Einstufung im Einzelfall

    In NRW ist der private Erwerb eines sogenannten "Listenhundes" strafbar.
    Nur Tierheime oder anerkannte Tierschutzvereine haben die Erlaubnis, Listenhunde zu vermitteln. Es ist also auch verboten, solch einen Hund aus einem anderen Bundesland privat ohne Tierschutzvertrag hier anzumelden.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_a03931fede40b41683f0a9817c45c7d7

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    Version

    Technisch geändert am 03.04.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Kämmereiamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßstraße 14

    33161 Hövelhof

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05250 5009-0

    Version

    Technisch geändert am 03.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgeramt

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßstraße 14

    33161 Hövelhof

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05257 5009-0

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    Technisch geändert am 03.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Hövelhof

    Kleine Hunde

    (Widerristhöhe von weniger als 40 cm und leichter ist als 20 kg)
    Mitzubringen sind:

    • Personalausweis
    • Bei der Anmeldung wird keine Gebühr fällig

     

    Große Hunde

    (Widerristhöhe ab 40 cm oder ab einem Gewicht von 20 kg)
    Mitzubringen sind:

    • Personalausweis
    • Heimtierausweis
    • Sachkundenachweis/Halterbescheinigung
    • Chipnummer
    • Nachweis der Haftpflichtversicherung
    • Es wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 25,00 € fällig

    Gefährliche Hunde oder Listenhunde
    Mitzubringen sind:

    • Personalausweis
    • Heimtierausweis inkl. Chipnummer
    • Sachkundenachweis vom Kreisveterinäramt
    • Nachweis der Haftpflichtversicherung
    • Führungszeugnis  
    • Es wird eine Gebühr in Höhe von 70,00 € fällig
    • Nachweis über ausbruchsichere Unterbringung
    • (bei gefährlichen Hunden) Nachweis über ein privates Interesse (Tierschutzvertrag vom Tierheim oder Verein)

    Formulare

    Hinweise für Hövelhof

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

    Hinweise für Hövelhof

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Hövelhof

    Die Hundesteuer beträgt: 

    a) wenn nur ein Hund gehalten wird: 60,00 Euro
    b) wenn zwei Hunde gehalten werden: 78,00 Euro je Hund
    c) wenn drei oder mehr Hunde gehalten werden: 96,00 Euro je Hund

    Die Hundesteuer beträgt bei gefährlichen Hunden und bei Hunden bestimmter Rassen 300 Euro jährlich je Hund.
    Für die Anmeldung großer Hunde wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 25,00 Euro erhoben.
    Für die Anmeldung eines gefährlichen Hundes oder eines Hundes bestimmter Rasse wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 70 Euro erhoben.

     



    Die vollständige Hundesteuersatzung finden Sie unter Downloads.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Hövelhof

    Weitere Informationen

    Hinweise für Hövelhof

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 13.07.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de