Hundesteuer Festsetzung

    Hundesteuer Festsetzung

    Hinweise für Stemwede

    Beschreibung

    Hinweise für Stemwede

    Hinweis

    Große Hunde, Hunde bestimmter Rassen und gefährlich eingestufte Hunde müssen zusätzlich nach dem Landeshundegesetz angemeldet werden.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_628d35c3970f6c72d975d590d69fee16

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 01.12.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Gemeinde Stemwede

    Adresse

    Hausanschrift

    Amtshausplatz 1

    32351 Stemwede

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 14.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Stemwede

    Formulare

    Hinweise für Stemwede

    Voraussetzungen

    Hinweise für Stemwede

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Stemwede

    • Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
    • Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Stemwede

    Die Anmeldung Ihres Hundes ist telefonisch und per Mail möglich. Kontaktieren Sie hierzu einfach die zuständige Sachbearbeiterin. Alternativ ist ein Antrag durch den Grundstückseigentümer direkt im Amtshaus, nach vorheriger Terminabsprache, möglich.

    Fristen

    Hinweise für Stemwede

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Stemwede

    Kosten

    Hinweise für Stemwede

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Stemwede

    Weitere Informationen

    Hinweise für Stemwede

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 13.07.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de