Hundesteuer Festsetzung
Hinweise für Preußisch Oldendorf
Beschreibung
Hinweise für Preußisch Oldendorf
Besteuert wird die Haltung von Hunden, steuerpflichtig ist der/die Hundehalter*in. Hundehaltende Personen sind solche, die einen Hund zu nicht gewerblichen Zwecken in ihrem Haushalt aufgenommen haben. Aufgenommen ist ein Hund da, wo er untergebracht ist, betreut und versorgt wird - unabhängig davon, wer Eigentümer des Hundes ist. Alle in einem Haushalt aufgenommenen Hunde gelten als von ihren Haltern/Halterinnen gemeinsam gehalten.
Zusätzlich zur Anmeldung der Hundesteuer ist die Haltung eines großen Hundes (§ 11 Landeshundegesetz) beim Ordnungsamt anzuzeigen.
Informationen zur Steuerermäßigung und -befreiung erhalten Sie unter "Hinweise und Besonderheiten".
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Die Steuer beträgt jährlich, wenn von einer hundehaltenden Person oder mehreren Personen gemeinsam
a) nur ein Hund gehalten wird 40,- € b) zwei Hunde gehalten werden 60,- € je Hund c) drei oder mehr Hunde gehalten werden 72,- € je Hund d) ein gefährlicher Hund gehalten wird 360,- € e) zwei oder mehr gefährliche Hunde gehaltenwerden 720,- € je gefährlicher Hund
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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