Hundesteuer Festsetzung

    Hundesteuer Festsetzung

    Hinweise für Espelkamp

    Beschreibung

    Hinweise für Espelkamp

    Die Hundesteuer wird von den Städten und Gemeinden erhoben. Mit ihr werden ordnungspolitische Ziele verfolgt: Die Steuer soll dazu beitragen, die Zahl der Hunde zu begrenzen. Der Steuersatz kann sich deshalb für den zweiten und jeden weiteren Hund oder für Kampfhunde wesentlich erhöhen.

    Die jeweiligen Steuersätze werden in der Hundesteuersatzung festgelegt, die Sie im Ortsrecht der Stadt Espelkamp finden.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_401d0dcb5194570a5cdf045b25beac20

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    Version

    Technisch geändert am 20.01.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    2.1.2 Steuern, Gebühren, Abfallbeseitigung, Straßenreinigung

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelm-Kern-Platz 1

    32339 Espelkamp

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05772 562-0

    Fax: 05772 562-256

    E-Mail: abgaben@espelkamp.de

    Version

    Technisch geändert am 16.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Espelkamp

    Formulare

    Hinweise für Espelkamp

    Voraussetzungen

    Hinweise für Espelkamp

    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

    Hinweise für Espelkamp

    Für die Abmeldung Ihres Hundes steht ein gesondertes Onlineformular bereit. Alternativ steht für die Hundeabmeldung ein Formular zum Download zur Verfügung.

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Espelkamp

    Kosten

    Hinweise für Espelkamp

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Espelkamp

    Bitte denken Sie daran, dass Ihr Hund versichert sein sollte. Er kann unter Umständen große Schäden verursachen, für die Sie als Hundehalter finanziell haften. Das gilt für kleine Hunde ebenso wie für größere.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Espelkamp

    Besteuert wird die Haltung von Hunden, steuerpflichtig ist der Hundehalter. Hundehaltende Personen sind solche, die einen Hund zu nicht gewerblichen Zwecken in ihrem Haushalt aufgenommen haben. Aufgenommen ist ein Hund da, wo er untergebracht ist, betreut und versorgt wird - unabhängig davon, wer Eigentümer des Hundes ist. Alle in einem Haushalt aufgenommenen Hunde gelten als von ihren Haltern gemeinsam gehalten.

    Anzumelden ist ausnahmslos jeder Hund nach der Aufnahme oder wenn der Hund dem Halter durch Geburt einer im Haushalt lebenden Hündin zugewachsen ist. Abzumelden ist ein Hund, wenn er nicht mehr im Besitz des Hundehalters ist. Ist ein Hund eingeschläfert worden, ist eine Bescheinigung des Tierarztes vorzulegen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 13.07.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de